Der Referenzzinssatz allein entscheidet nicht über die zulässige Miete. Prüfen Sie Berechnung, Formular und Frist.
Auf einen Blick
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Stand Oktober 2026: Referenzzinssatz 1,25 %.
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Massgebend ist die Basis Ihres Mietzinses.
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Erhöhungen mit amtlichem Formular innert 30 Tagen ab Erhalt prüfen und gegebenenfalls anfechten.
Referenzzinssatz aktuell: 1,25 Prozent
Stand 2. Oktober 2026 beträgt der hypothekarische Referenzzinssatz 1,25 Prozent, unverändert seit der Publikation vom September 2026. Die im ursprünglichen Artikel erwähnte Erhöhung auf 1,5 Prozent im Juni 2023 ist historisch. Prüfen Sie vor einer Berechnung den aktuellen BWO-Stand.
Entscheidend ist auch der Zinssatz, auf dem Ihr heutiger Mietzins beruht. Dieser kann sich durch frühere wirksame Anpassungen verändert haben. Der SNB-Leitzins ist nicht der mietrechtliche Referenzzinssatz.
Mietzinserhöhung berechnen: Nicht automatisch zulässig
Bei einem Anstieg um 0,25 Prozentpunkte beträgt die rechnerische Überwälzung in diesem Zinsbereich grundsätzlich 3 Prozent der Nettomiete; bei einer Senkung ist es grundsätzlich eine Reduktion um 2,91 Prozent. Andere Kostenfaktoren und die konkrete Ausgangsbasis können das Ergebnis verändern.
Zulässige Teuerungsanteile und nachgewiesene Kostensteigerungen sind getrennt zu prüfen. Eine pauschale Behauptung genügt nicht für jede Mehrforderung. Für Index- und Staffelmieten sowie weitere besondere Mietverhältnisse gelten andere Regeln. Der Mieterverband erklärt typische Erhöhungsgründe.
Formular und 30-Tage-Frist prüfen
Eine gewöhnliche Mietzinserhöhung muss begründet auf dem kantonal genehmigten Formular und unter Einhaltung des Kündigungstermins sowie der Mitteilungsfrist erfolgen. Sie ist grundsätzlich mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mitzuteilen.
Eine missbräuchliche Erhöhung kann innert 30 Tagen nach Erhalt bei der zuständigen Schlichtungsbehörde angefochten werden. Warten Sie nicht auf Verhandlungen. Formmängel und fehlende Begründung können zur Nichtigkeit führen; lassen Sie trotzdem rechtzeitig prüfen, wie Sie vorgehen.
Bei einem gesunkenen Referenzzinssatz ist eine Senkung nicht automatisch auf Ihrer Rechnung sichtbar. Ein Herabsetzungsbegehren hat ein eigenes Verfahren und eigene Fristen. Versicherungsunterstützung richtet sich nach Ihrer Police und den anwendbaren AVB.
Bewahren Sie Formular, Empfangsdatum, Vertrag und frühere Anpassungen auf. Eine Rückfrage beim Vermieter stoppt die 30-tägige Anfechtungsfrist nicht.
Gepostet am 5. Juli 2023