Hat das Kind Fieber und kann nicht zur Schule oder in die KiTa, dürfen berufstätige Eltern zur Pflege der Kinder zuhause bleiben. Wie viele Tage sind jedoch zulässig? Und was sollten Eltern beachten?
Auf einen Blick
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Notwendige Kinderbetreuung kann kurzfristigen Urlaub und unter weiteren Voraussetzungen eine längere bezahlte Abwesenheit rechtfertigen.
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Eine allgemeine Altersgrenze von 15 Jahren gilt nicht für alle Ansprüche.
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Bei gesetzlich schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung sind bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub innerhalb von 18 Monaten möglich.
Kind krank: Wie viele Tage darf ich zur Betreuung fehlen?
Bei notwendiger Betreuung kann ein kurzfristiger bezahlter Urlaub nach Art. 329h OR infrage kommen: höchstens drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr. Daneben sieht Art. 36 ArG bei entsprechender Anwendbarkeit gegen Arztzeugnis Zeit für die notwendige Betreuung vor; dessen Zehntagesgrenze gilt nicht für Kinder. Die Lohnfortzahlung und eine längere Abwesenheit sind zusätzlich nach Art. 324a OR zu prüfen. Die verschiedenen Grundlagen dürfen nicht einfach vermischt werden.
Arztzeugnis und Alter: Gilt eine starre Grenze von 15 Jahren?
Nein, eine pauschale Aussage, jeder Anspruch ende am 15. Geburtstag, ist falsch. Entscheidend sind die anwendbare Regel, die gesundheitliche Situation und die tatsächlich notwendige Betreuung. Informieren Sie den Arbeitgeber früh, klären Sie den Nachweis und reichen Sie ein erforderliches Arztzeugnis ein. Eine zumutbare alternative Betreuung ist zu organisieren, soweit dies möglich und medizinisch sinnvoll ist.
Länger als drei Tage krank: Muss ich Ferien beziehen?
Nicht automatisch. Ist weitere Betreuung durch einen Elternteil nötig, können unter den Voraussetzungen von Art. 324a OR zusätzliche Freistellung und Lohnfortzahlung bestehen. Dienstjahr, bereits ausgeschöpfter Anspruch und Arbeitsvertrag sind relevant. Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse oder Gesamtarbeitsverträge können eigene beziehungsweise günstigere Regeln vorsehen. Sprechen Sie eine längere Abwesenheit ausdrücklich ab.
Gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind: Wann gibt es 14 Wochen Betreuungsurlaub?
Erfüllt ein minderjähriges Kind die gesetzlichen Voraussetzungen einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Krankheit oder Unfall, können berufstätige Eltern insgesamt bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub mit EO-Entschädigung erhalten. Nicht jede längere Erkrankung erfüllt diese Voraussetzungen. Die Entschädigung beträgt grundsätzlich 80 Prozent des massgebenden Einkommens, höchstens 220 Franken pro Tag.
Der Bezug erfolgt am Stück oder tageweise innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten ab dem ersten entschädigten Tag. Erwerbstätige Eltern können die Aufteilung vereinbaren. Informieren Sie den Arbeitgeber über Bezug und Änderungen. Nach der Probezeit besteht bei weiterbestehendem Anspruch ein Kündigungsschutz von höchstens sechs Monaten ab Beginn der Rahmenfrist. Die Ferien dürfen wegen dieses Betreuungsurlaubs nicht gekürzt werden.
Betreuungsurlaub beantragen: Welche Unterlagen helfen?
Besprechen Sie die medizinische Situation mit der behandelnden Fachperson und klären Sie die Anmeldung mit Arbeitgeber und Ausgleichskasse. Dokumentieren Sie Abwesenheiten, Arztzeugnisse und die Aufteilung zwischen den Eltern. Lassen Sie eine Ablehnung von Freistellung, Lohn oder EO-Leistungen mit den konkreten Unterlagen prüfen.
Melden Sie die notwendige Abwesenheit sofort, klären Sie das Arztzeugnis und halten Sie die Betreuungstage fest. Bei einer längeren oder schweren Erkrankung prüfen Sie zusätzliche Ansprüche mit Arbeitgeber und Ausgleichskasse. Wird Urlaub oder Lohn abgelehnt, helfen uns Vertrag, Korrespondenz und Nachweise bei der Prüfung Ihrer Rechte und der vertraglichen Deckung.
Gepostet am 28. April 2017