Gefälschte Tasche online gekauft

Ich habe übers Internet eine Tasche bestellt. Nun erhielt ich gestern einen Brief der Zollverwaltung, dass bei der Tasche Verdacht auf Markenfälschung bestehe. Im Schreiben steht zudem, dass die Tasche kein Hermès Logo aufweise, die Form jedoch einem bestimmten Modell von Hermès entspreche. Zeitgleich erhielt ich einen Brief des Anwaltes von Hermès. Darin wurde ich aufgefordert eine Busse in der Höhe von 900 Franken zu bezahlen. Die Tasche, so heisst es weiter, werde vernichtet. Muss ich diese Busse bezahlen oder kann ich das Schreiben einfach ignorieren? Handelt es sich wirklich um eine Fälschung, wenn auf der Tasche gar kein Logo abgebildet ist?

Auf einen Blick

  • Auch Taschen ohne Logo können Schutzrechte verletzen.

  • Bei zurückbehaltener Ware und privaten Zahlungsforderungen sind Verfahren, Fristen und Anspruchsgrundlagen getrennt zu prüfen.

  • Bewahren Sie Inserat und Bestellbelege auf und notieren Sie die Frist im behördlichen Schreiben.

Tasche ohne Logo: Kann sie trotzdem eine Fälschung sein?

Auch eine Form oder ein Muster kann geschützt sein. Ein fehlendes Logo schliesst eine Rechtsverletzung deshalb nicht aus. Umgekehrt ist nicht jede ähnliche Tasche automatisch eine Fälschung. Entscheidend sind das konkrete Schutzrecht und das bestellte Produkt.

Paket am Zoll zurückbehalten: Welche Frist gilt?

Bei Fälschungsverdacht kann die Ware zurückbehalten werden. Für Kleinsendungen führt heute das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) das Verfahren zur Vernichtung oder Freigabe durch. Nach dessen Information können Sie innert zehn Werktagen nach Erhalt des Schreibens der Vernichtung widersprechen oder sie ausdrücklich akzeptieren. Ohne fristgerechten Widerspruch wird die Ware grundsätzlich vernichtet. Lesen Sie das konkrete Schreiben sorgfältig; andere Verfahren können abweichen.

Brief eines Anwalts: Muss ich 900 Franken bezahlen?

Eine private Zahlungsforderung ist keine behördliche Busse. Ob Schadenersatz oder Kosten geschuldet sind, muss rechtlich begründet und im Streitfall nachgewiesen werden. Weder ist jede solche Forderung automatisch berechtigt, noch lässt sich allein aus dem Betrag sicher sagen, dass sie unzulässig ist.

Prüfen Sie die Echtheit des Schreibens. Fordern Sie eine nachvollziehbare Begründung und Aufstellung der Forderung. Lassen Sie die Unterlagen vor einer Zahlung, einem Schuldanerkenntnis oder einem Widerspruch gegen die Vernichtung prüfen.

IGE: Zurückbehaltene Kleinsendungen

JUSTIS Tipp
Vernichtungsverfahren und Forderung trennen

Bewahren Sie Inserat und Bestellbelege auf und notieren Sie die Frist im behördlichen Schreiben. Zahlen oder unterschreiben Sie eine private Forderung erst nach Prüfung ihrer Grundlage.

Gepostet am 29. September 2016