Falsche Farbe: Kann ich Sofa umtauschen?

Nach der Lieferung meines Sofas in einer falschen Farbe habe ich eine Mängelrüge verfasst. Der Verkäufer bietet an, das Sofa abzuholen, will mir aber den Rücktransport und die Lieferung des Sofas mit der richtigen Farbe, in der Höhe von CHF 700, verrechnen. Da die Lieferfrist für das Sofa in korrekter Farbe 12 Wochen dauert, habe ich darauf bestanden das mangelhafte Sofa bis zur Lieferung des neuen zu behalten und nichts für die Lieferung zu bezahlen. Darauf geht der Händler jedoch nicht ein. Welche Rechte habe ich?

Zwei gleiche Sofas in Blau und Sand mit Wechselband, Transportkarre und leeren Farbkarten.

Auf einen Blick

  • Eine andere als die vereinbarte Sofafarbe kann einen Mangel darstellen.

  • Rechte und Transportkosten hängen auch vom Vertrag und den wirksamen Bedingungen ab.

  • Fotografieren Sie Sofa und Farbmuster und rügen Sie die Abweichung sofort nachweisbar.

Sofa in der falschen Farbe: Welche Rechte habe ich?

Wurde eine bestimmte Farbe vereinbart und eine andere geliefert, kann eine Vertragsverletzung oder ein Sachmangel vorliegen. Eine geringfügige, vereinbarte Farbabweichung ist anders zu beurteilen. Sichern Sie Bestellung, Farbmuster, Fotos und Lieferbeleg und melden Sie die Abweichung sofort nachweisbar.

Ersatzsofa und Transport: Wer trägt die Kosten?

Welche Rechte bestehen, hängt auch von Vertrag und wirksam einbezogenen AGB ab. Nach den gesetzlichen Voraussetzungen können insbesondere Rückabwicklung, Preisreduktion oder bei vertretbarer Ware Ersatzlieferung infrage kommen. Ein allgemeines Recht auf jede gewünschte Nachbesserung besteht nicht.

Wenn der Verkäufer die falsche Lieferung beheben muss, sind die damit verbundenen Transportkosten nicht ohne Weiteres auf Sie abzuwälzen. Lassen Sie die verlangten 700 Franken, deren Grundlage und die vereinbarte Lösung prüfen. Zahlen Sie solche Zusatzkosten nicht vorschnell zu.

Darf ich das falsche Sofa bis zum Austausch benutzen?

Eine vorübergehende Nutzung ist nicht allein deshalb erlaubt oder verboten, weil die AGB dazu schweigen. Vereinbaren Sie schriftlich, ob Sie das Sofa bis zur Ersatzlieferung behalten und nutzen dürfen und wer für Abnutzung oder Schäden einsteht. Ohne Klärung können zusätzliche Forderungen entstehen.

Lange Lieferfrist: Was sollte ich schriftlich festhalten?

Dokumentieren Sie Rücknahme, Ersatzlieferung, Kosten und einen verbindlichen Termin. Bei weiterer Verzögerung sind Nachfrist und mögliche Vertragsauflösung gesondert zu prüfen. Behalten Sie sämtliche Nachrichten und lassen Sie Ihre Optionen rechtzeitig abklären.

JUSTIS Tipp
Farbe belegen und Abhilfe schriftlich klären

Fotografieren Sie Sofa und Farbmuster und rügen Sie die Abweichung sofort nachweisbar. Vereinbaren Sie Abhilfe und Transportkosten, bevor Sie eine weitere Rechnung akzeptieren.

Gepostet am 6. Dezember 2016