Ein Glas auf der Skihütte ist keine Garantie für eine sichere Abfahrt. Wer beeinträchtigt fährt, riskiert Verletzungen, Haftung und Folgen bei der Versicherung.
Auf einen Blick
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In der Schweiz gibt es keinen besonderen landesweiten Promillegrenzwert fürs Skifahren.
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Trotzdem müssen Sie andere schützen und Ihre Fahrweise beherrschen.
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Versicherungskürzungen hängen von Ursache, Verschulden und Versicherungsart ab.
Gibt es eine Promillegrenze beim Skifahren?
Für das Skifahren in der Schweiz gilt kein besonderer landesweiter gesetzlicher Promillegrenzwert wie im Strassenverkehr. Das bedeutet aber nicht, dass berauschtes Fahren erlaubt oder folgenlos ist.
Die FIS-Regeln verlangen Rücksicht und eine beherrschte, den Verhältnissen und dem Können angepasste Fahrweise. Können Sie wegen Alkohol oder Drogen nicht sicher fahren, sollten Sie die Abfahrt lassen. Wer andere schuldhaft verletzt, kann zivilrechtlich haften und sich strafbar machen.
Kürzt die Unfallversicherung nach Alkohol?
Nicht jedes Glas und nicht jeder Unfall bedeuten automatisch Grobfahrlässigkeit. Entscheidend sind die konkreten Umstände und der Zusammenhang mit dem Unfall.
Bei grobfahrlässig verursachten Nichtberufsunfällen können nach Artikel 37 Absatz 2 UVG die Taggelder der ersten zwei Jahre gekürzt werden. Daraus folgt kein pauschaler Wegfall der Heilbehandlung oder aller Leistungen. Für Unfälle im Zusammenhang mit einem Verbrechen oder Vergehen und für Wagnisse gelten zusätzliche Regeln.
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung sind insbesondere Deckung, Ausschlüsse und ein möglicher Rückgriff zu prüfen. Auch Drogen führen nicht automatisch zum vollständigen Verlust sämtlichen Versicherungsschutzes.
Welche Regeln gelten auf italienischen Pisten?
Italien verbietet das Skifahren im Rauschzustand durch Alkohol oder berauschende Substanzen und erlaubt entsprechende Kontrollen. Verstösse können grundsätzlich mit einer Verwaltungsbusse von 250 bis 1000 Euro geahndet werden; eine zusätzliche Straftat ist nach dem konkreten Verhalten zu beurteilen.
Hinzu kommen die Helmpflicht für alle Altersgruppen und die obligatorische Haftpflichtdeckung auf alpinen Skipisten. Prüfen Sie vor einer Reise immer die Regeln des jeweiligen Landes und Skigebiets.
Fahren Sie nicht weiter, wenn Alkohol, Drogen oder Medikamente Ihre Reaktion beeinträchtigen. Organisieren Sie eine sichere Rückfahrt und fahren Sie auch danach nicht alkoholisiert Auto. Nach einem Unfall helfen Sie, melden den Schaden und sichern Zeugenkontakte.
Gepostet am 6. Januar 2026