Der Akku hält kaum noch bis zum Abend, sonst funktioniert das Handy bestens. Muss deshalb ein neues her? Regeln zu Ersatzteilen, Reparierbarkeit und Updates sollen Smartphones länger nutzbar machen. Worauf Sie beim Kauf und vor einer Reparatur achten können.
Auf einen Blick
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Ersatzteile: Für erfasste Smartphones müssen bestimmte Teile bis mindestens sieben Jahre nach Ende des Inverkehrbringens des Modells verfügbar sein.
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Updates: Die Fünfjahresregel ist an Bedingungen geknüpft und beginnt nicht mit Ihrem Kauf. Prüfen Sie die konkrete Supportzusage.
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Vor dem Entscheid: Reparierbarkeit, Reparaturpreis und verbleibenden Software-Support zusammen vergleichen.
Der Akku schwächelt: Was hilft jetzt?
Ein fiktives Alltagsbeispiel: Lea steckt vor jedem Heimweg die Powerbank ein. Ihr Smartphone macht noch gute Fotos, aber der Akku ist schnell leer. Bevor sie ein neues Gerät kauft, fragt sie nach den Kosten eines Akkutauschs und danach, wie lange ihr Modell noch Sicherheitsupdates erhält. Erst beides zusammen zeigt, ob sich die Reparatur für sie lohnt.
Genau hier setzen die Schweizer Regeln an: Geräte sollen länger funktionieren und besser reparierbar sein. Daraus folgt allerdings kein pauschaler Anspruch auf eine kostenlose Reparatur.
Für welche Smartphones gelten die Regeln?
Die Schweiz hat entsprechende EU-Anforderungen in die Energieeffizienzverordnung übernommen. Sie gelten seit 1. Juli 2025 für erfasste Geräte, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Bestimmte Spezialgeräte sind ausgenommen. Auch für klassische Mobiltelefone und Tablets bestehen Regeln; dieser Artikel konzentriert sich auf Smartphones.
Für ältere, noch nicht konforme Lagerware lief die Übergangsfrist für die Abgabe am 30. Juni 2026 aus. Das macht ein bereits früher gekauftes Handy aber nicht rückwirkend zu einem Gerät nach den neuen Vorgaben. Entscheidend sind der Anwendungsbereich und das Inverkehrbringen, nicht allein Ihr Kaufdatum.
Was verrät die Energieetikette?
Bei erfassten Smartphones hilft die Energieetikette schon im Laden oder Onlineshop beim Vergleichen. Neben der Energieeffizienz zeigt sie unter anderem die Akkulaufzeit pro Ladung, die Lebensdauer des Akkus in Ladezyklen, die Sturzfestigkeit und die Reparierbarkeit.
Achten Sie besonders auf die Reparierbarkeitsklasse von A bis E: A ist die beste Klasse. Diese Skala ist von der Energieeffizienzklasse A bis G zu unterscheiden. Eine gute Reparierbarkeitsklasse hilft beim Vergleich, garantiert aber weder eine billige Reparatur noch verfügbare Termine in jeder Werkstatt.
Ein QR-Code kann zu zusätzlichen Modelldaten führen. Er ist auf der Schweizer Etikette jedoch freiwillig. Ein fehlender Code bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Etikette unzulässig ist.
Wie lange müssen Ersatzteile erhältlich sein?
Für erfasste Smartphones müssen die vorgeschriebenen Ersatzteile bis mindestens sieben Jahre nach Ende des Inverkehrbringens des Modells verfügbar sein. Die Frist knüpft daran an, wann das letzte Gerät dieses Modells in Verkehr gebracht wurde. Ihr persönliches Kaufdatum ist dafür nicht der Ausgangspunkt.
Die Pflichten unterscheiden zwischen Reparaturbetrieben und Personen, die ihr eigenes Gerät nutzen. Fachbetriebe erhalten Zugang zu einer umfangreicheren Liste, etwa zu bestimmten Kameraeinheiten und Anschlüssen. Auch für Privatpersonen müssen bestimmte Teile erhältlich sein, beispielsweise Displayeinheiten und von aussen zugängliche SIM-Kartenhalter. Es geht nicht um jedes beliebige Bauteil.
Für Akkus gibt es eine Ausnahme: Erfüllt das Gerät bestimmte strengere Vorgaben zur Akkulebensdauer und zum Schutz gegen Staub und Wasser, darf die Ersatzbatterie nur Fachbetrieben angeboten werden. Zudem bedeutet ein erhältliches Ersatzteil nicht, dass Sie es ohne Fachkenntnisse selbst wechseln können. Holen Sie bei verklebten Geräten oder einem beschädigten Akku fachlichen Rat ein.
Bekomme ich damit fünf Jahre lang alle Updates?
Die Regel zu Betriebssystem-Updates muss genau gelesen werden. Stellen Hersteller, Importeur oder bevollmächtigte Vertretung Sicherheits-, Fehlerbehebungs- oder Funktionsupdates bereit, müssen diese für alle Geräte desselben Modells mit demselben Betriebssystem kostenlos zugänglich sein. Der vorgesehene Zeitraum reicht vom Ende des Inverkehrbringens des Modells bis mindestens fünf Jahre danach.
Das ist keine pauschale Zusage für fünf Jahre neue Betriebssystemversionen ab dem Kauf. Welche Updates Ihr konkretes Modell erhält und bis zu welchem Datum, sollten Sie vor dem Kauf prüfen. Achten Sie darauf, ob eine Zusage Sicherheitsupdates, neue Funktionen oder beides umfasst. Speichern Sie die Produktseite oder lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.
Wer bezahlt die Reparatur?
Die Vorgaben zu Ersatzteilen und Reparierbarkeit verlängern nicht automatisch Ihre Garantie oder die gesetzlichen Ansprüche bei einem mangelhaften Kauf. Ob eine Reparatur kostenlos ist, hängt unter anderem vom Defekt, vom Kaufvertrag und von einer allfälligen Garantie ab. Melden Sie einen Mangel unverzüglich, am besten schriftlich, dem Verkäufer. Prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie selbst eine kostenpflichtige Reparatur bestellen.
Lassen Sie sich ansonsten einen Kostenvoranschlag geben: Ersatzteil, Arbeitszeit, Diagnose, Versand und Mehrwertsteuer gehören in den Vergleich. Fragen Sie auch, ob die Diagnose etwas kostet, wenn Sie die Reparatur ablehnen. Weitere Hinweise finden Sie im JUSTIS-Artikel zur Prüfung von Reparaturrechnungen und Offerten.
Was tun, wenn ein Ersatzteil fehlt?
Fragen Sie beim Hersteller oder beim Importeur schriftlich nach dem konkreten Teil für Ihr Modell. Bitten Sie um die Bezugsstelle und den Grund, falls es nicht geliefert wird. Speichern Sie die Anfrage und die Antwort. Ein Teil kann für Fachbetriebe verfügbar sein, auch wenn es nicht im gewöhnlichen Onlineshop erscheint.
Besteht der Verdacht, dass die gesetzlichen Ressourceneffizienzvorgaben nicht eingehalten werden, ist seit 1. Juli 2026 das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für deren Vollzug zuständig. Eine Meldung an die Marktaufsicht ersetzt aber nicht die Klärung Ihres persönlichen Reparatur- oder Rückzahlungsanspruchs.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Stand: 5. Oktober 2026. Grundlage sind die Energieeffizienzverordnung, insbesondere Anhang 1.23, und die darin übernommenen EU-Regeln. Der seit Juli 2026 geltende Schweizer Text berücksichtigt auch die Änderung durch die Verordnung (EU) 2025/2006.
Das Bundesamt für Energie erklärt die Energieetikette für Telefone und Tablets. Die Mitteilung des Bundesrats vom 27. Mai 2026 erläutert die Revision und die neue Zuständigkeit des BAFU.
Notieren Sie die genaue Modellbezeichnung und fragen Sie schriftlich: «Bis wann erhält dieses Modell Sicherheitsupdates? Was kostet ein Akku- oder Displaytausch insgesamt? Wo sind die passenden Ersatzteile erhältlich?» Speichern Sie die Antworten zusammen mit dem Kaufbeleg. Für ein vorhandenes Handy finden Sie das Modell meist unter «Einstellungen», «Info» oder «Über das Telefon».
Gepostet am 7. Oktober 2026