Ob Möbel, Kleider oder Elektronikartikel: Auf Plattformen wie Tutti, Anibis, Ricardo oder dem Facebook Marketplace verkaufen täglich Tausende Menschen ihre Produkte – und ebenso viele kaufen sie. Doch wo viel gekauft und verkauft wird, sind leider auch Betrüger:innen nicht weit. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten – und was Sie tun können, wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind.
Zahlung geleistet, aber keine Lieferung? Betrug nach Art. 146 StGB ist strafbar.
Warnzeichen beachten: verdächtige Kommunikation, Druck, keine Absicherung.
Anzeige erstatten, Zahlung melden, Plattform informieren – und rechtliche Hilfe suchen.
Sie entdecken ein nahezu neuwertiges Smartphone zum Schnäppchenpreis. Der Verkäufer wirkt freundlich, verlangt aber eine sofortige Vorauszahlung – sonst würde das Angebot an eine andere Person gehen. Sie überweisen den Betrag, erhalten aber nie das Produkt. Der Kontakt bricht ab, das Inserat verschwindet. Ein klarer Fall von Online-Betrug.
Solche Fälle können den Straftatbestand des Betrugs gemäss Art. 146 StGB erfüllen. Juristisch liegt Betrug vor, wenn sich eine Person durch arglistige Täuschung einen unrechtmässigen Vermögensvorteil verschafft – zum Nachteil der getäuschten Person. Betrug ist ein Offizialdelikt. Das heisst: Die Polizei muss aktiv werden, sobald ein solcher Fall angezeigt wird.
Auch wenn die Plattform seriös ist – nicht alle Anbieter:innen sind es. Prüfen Sie Angebote sorgfältig und lassen Sie sich im Zweifel nicht unter Druck setzen. Bei Ricardo etwa gibt es einen Käuferschutz bis CHF 250.– – andere Plattformen bieten das nicht.
Online-Betrug nimmt zu – aber Sie müssen sich nicht machtlos fühlen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihr Geld zurückzufordern.
Gepostet am 15. April 2025