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Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Kann ich das zu gross gekaufte Kleidungsstück zurückgeben?

Braucht’s den Kassenzettel für einen Umtausch oder nicht? Fakt ist, dass Läden ein zu gross gekauftes Kleidungsstück, egal ob mit oder ohne Kassenzettel, gar nicht zurücknehmen müssten. Viele tun es trotzdem. Wir sagen Ihnen was Sie als Kundin oder Kunde in einem Laden erwarten dürfen.

In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht. Denn gekauft ist gekauft. Das bedeutet: Läden sind nicht dazu verpflichtet ein doppelt gekauftes Buch oder einen zu klein erworbenen Pulli umzutauschen oder zurückzunehmen. Es sei denn natürlich, die gekaufte Sache ist kaputt, oder juristisch formuliert, weist einen Mangel auf. Also beispielsweise bei einem Loch im Pulli oder einer zerrissenen Seite im Buch.

Dennoch zeigen sich viele Läden kulant und tauschen auch Waren um, die nicht defekt sind. Andere stellen für den Wert des zurückgebrachten Spielzeugs einen Gutschein aus. Manche tun dies nur gegen Vorzeigen des Kassenzettels, andere tauschen auch ohne Beleg um. Doch wie gesagt, verpflichtet dazu sind sie nicht.

Um sicher zu gehen, dass ein Geschenk oder ein zu gross gekaufter Pulli effektiv umgetauscht werden können, lohnt es sich noch vor dem Kauf im Laden nach dem Umtausch-, respektive Rückgaberecht und den entsprechenden Bedingungen zu fragen und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. Wichtig auch: Kassenzettel und Originalpackung aufbewahren.

Garantie – wenn das Gekaufte kaputt ist

Hat der Pulli ein Loch, haben Sie rechtlich gesehen den Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Oder Sie behalten den Pulli bei einem kleineren Defekt und verlangen eine Preisreduktion. Obwohl gesetzlich nicht vorgesehen, können Sie mit dem Verkäufer auch einen Ersatz, Gutschein oder Reparatur (Nachbesserung) vereinbaren. Diese Möglichkeiten werden zwar häufig angewendet, sind gesetzlich jedoch nicht verankert.

Wichtig ist jedoch, dass Sie den Mangel, also das Loch im Pulli, so rasch wie möglich nach dem Kauf, im Laden melden. Entscheidend ist auch, dass Sie belegen können, wann, respektive dass Sie den Pulli in diesem Laden gekauft haben. Deshalb Kassenbon oder Garantieschein aufbewahren. Auch ein Kreditkartenauszug ist ein Kauf-Beweis.

Muss ich eine Reparatur akzeptieren?

Wie erwähnt ist die Reparatur des Produktes (Nachbesserung), der Erhalt eines Gutscheines oder der Erhalt eines Ersatzes im Obligationenrecht nicht verankert. Der Verkäufer hat aber die Möglichkeit, dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so zu bestimmen. Deshalb unsere Empfehlung etwa beim Kauf von Elektrogeräten: Das Kleingedruckte, sprich die AGB‘s studieren.

Gepostet am 28. April 2017