Rente

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Bankkarte gestohlen und Geld abgehoben: Bezahlt das die Versicherung?

Nachdem ich mein Zugticket am Billette-Automaten mit der Bankkarte bezahlte, wurde mir mein Portemonnaie aus der Tasche gestohlen. Leider merkte ich es erst einige Stunden später. lch liess die Karte zwar sofort sperren, allerdings hoben die Diebe schon CHF 2'000 ab. lst das versichert?

Da Ihnen das Portemonnaie unbemerkt aus der Tasche gestohlen wurde, handelt es sich in Ihrem Fall um einen sogenannten einfachen Diebstahl. Bei einem einfachen Diebstahl sind Geldwerte in der Regel nicht durch Ihre Hausratversicherung versichert.

Auch das Risiko für Kartenmissbrauch tragen Sie als Karteninhaber grundsätzlich selber und können sich deshalb das verlorene Geld von Ihrer Versicherung in der Regel nicht zurückerstatten lassen. Sie sollten aber in jedem Fall die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) anschauen oder direkt bei Ihrer Hausratversicherung abklären, ob sie Ihren daraus entstandenen Schaden oder einen Teil davon deckt

Vermutlich hat Sie der Täter beim Billette-Kauf beobachtet, Ihren PIN-Code bei der Eingabe gesehen und Sie dann gezielt bestohlen. Deshalb ist es wichtig, den PIN-Code beim Eingeben immer mit der Hand abzudecken und diesen nie schriftlich zusammen mit der Karte im Portemonnaie aufzubewahren. Dass nach einem Diebstahl sofort die Bank- und Kreditkarten zu sperren ist, ist allbekannt. Weniger jedoch, dass die Tages-Bezugslimiten auf EC- oder Kreditkarten oft relativ hoch sind und es sich vorbeugend lohnt, diese bei der Bank herunterzusetzen.

Wenn Sie übrigens unter Androhung oder Anwendung von Gewalt beraubt worden wären, würde man von Beraubung sprechen. Von Einbruchdiebstahl ist die Rede, wenn der Täter gewaltsam in ein Gebäude einbricht. Die meisten Versicherungen versichern Geldwerte sowohl bei Beraubung, als auch bei Einbruchdiebstahl.

Gepostet am 29. September 2016