Recht auf Zweitmeinung

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Welche Versicherung muss sich um den Abtransport des Autos kümmern?

Vor drei Wochen hatte ich einen Autounfall. Ich wollte wenden und stellte meinen Blinker an. Trotz meines klar anzeigenden Richtungswechsels, versuchte mich der Lenker hinter mir zu überholen. Im toten Winkel übersah ich ihn und wir stiessen zusammen. Zum Glück wurde keiner von uns verletzt. Mein Auto brachte ich danach gleich in die Garage. Der Versicherungsexperte meines Unfallgegners stellt einen Totalschaden fest. Die Schuld ist noch nicht ganz geklärt. Sicher ist jedoch, dass wir beide haften werden, da mein Unfallgegner meinen erwiesenermassen gestellten Blinker ignoriert hat und ich als wendender Autofahrer keinen Vortritt hatte. Der Garagist hat mich nun jedoch aufgefordert, mein Auto abzuholen, da er es nicht in seiner Garage haben möchte. Das wird mit einem Totalschaden etwas schwierig. Welche Versicherung muss nun das Auto aufbewahren, bis die Schuld ganz geklärt ist? Beide Versicherungen geben die andere an.

Antwort:

Trotz noch ungeklärter Schuldfrage: Da Sie nach wie vor der Eigentümer des kaputten Auto sind, ist es an Ihnen, den Abtransport zu organisieren.

Versuchen Sie noch einmal mit dem Garagisten eine Lösung zu finden. Ist es vielleicht möglich, dass Sie das Auto doch noch ein paar Tage in der Werkstatt oder auf einem dazugehörigen Parkplatz stehen lassen können, bis die Schuldfrage ganz geklärt ist und der Schaden repariert werden kann? Falls nein, bleibt Ihnen als Eigentümer des Personenwagens leider nichts anderes übrig, als für dessen Abtransport zu sorgen.

Gepostet am 7. Dezember 2016