Grobe Fahrlässigkeit: Versicherungskürzung und Regress

Unachtsamkeit kann Versicherungsfolgen haben. Welche Leistungen betroffen sind, hängt vom Gesetz und Vertrag ab.

Auf einen Blick

  • Bei grob fahrlässigen Nichtberufsunfällen betrifft die UVG-Regel Taggelder der ersten zwei Jahre.

  • Regress, Wagnisse und private Deckungen folgen anderen Regeln.

  • Nicht jede Unachtsamkeit rechtfertigt eine Kürzung.

Grobe Fahrlässigkeit: Wann kann die Versicherung Leistungen kürzen?

Eine Versicherung ersetzt keine Vorsicht. Grob fahrlässig handelt, wer grundlegende Vorsichtsregeln ausser Acht lässt, die in der Situation selbstverständlich wären. Ob etwa abgefahrene Reifen, Ablenkung oder ein anderes Verhalten eine Kürzung rechtfertigen, hängt von den konkreten Umständen und dem Zusammenhang mit dem Schaden ab. Nicht jede Unachtsamkeit ist grobe Fahrlässigkeit.

Unfallversicherung nach UVG: Welche Leistungen sind betroffen?

Bei grob fahrlässig verursachten Nichtberufsunfällen können nach Art. 37 Abs. 2 UVG die Taggelder gekürzt werden, die während der ersten zwei Jahre nach dem Unfall ausgerichtet werden. Diese Regel betrifft nicht sämtliche Geldleistungen und insbesondere nicht automatisch eine Invalidenrente. Wer im Unfallzeitpunkt Angehörige versorgen muss, die bei seinem Tod Anspruch auf Hinterlassenenrenten hätten, ist durch die gesetzliche Begrenzung der Kürzung auf höchstens die Hälfte geschützt.

Heilbehandlung und Kostenvergütungen werden wegen dieser groben Fahrlässigkeit nicht gekürzt; die normalen gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen gelten dennoch. Absicht, Unfälle bei der Ausübung eines Verbrechens oder Vergehens und Wagnisse unterliegen anderen Regeln. Deren Folgen dürfen nicht mit der gewöhnlichen Grobfahrlässigkeitskürzung gleichgesetzt werden.

Motorfahrzeughaftpflicht: Was bedeutet Regress?

Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung schützt geschädigte Dritte. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann sie anschliessend auf die verantwortliche versicherte Person zurückgreifen und Geld zurückfordern. Dieser Regress unterscheidet sich von einer Kürzung Ihrer eigenen Unfallleistungen. Fehlverhalten und Umstände bestimmen den Umfang; es gibt keinen allgemeinen Prozentsatz für jedes Ereignis.

Schützt eine Grobfahrlässigkeitsdeckung vor allen Folgen?

Private Versicherungsverträge können einen Verzicht auf bestimmte Kürzungen oder Rückgriffe enthalten. Grenzen und Ausschlüsse bleiben zu prüfen, etwa bei Alkohol, Drogen oder anderen ausdrücklich ausgenommenen Verstössen. Eine solche Zusatzdeckung ändert das gesetzliche Unfallversicherungsrecht nicht automatisch und erlaubt kein riskantes Verhalten.

Kürzung oder Rückforderung: Wie reagiere ich?

Verlangen Sie die konkrete Begründung und Berechnung. Bewahren Sie Unfallunterlagen und Vertragsbedingungen auf. Beachten Sie die Rechtsmittelfrist einer Verfügung oder die Fristen in der Korrespondenz. Lassen Sie prüfen, welches Gesetz gilt, ob das Verhalten für den Schaden relevant war und ob die Kürzung verhältnismässig ist.

JUSTIS Tipp
Begründung und Fristen prüfen

Fordern Sie Rechtsgrundlage, Begründung und Berechnung einer Kürzung oder Rückforderung an. Sichern Sie Unfallunterlagen und prüfen Sie die Rechtsmittelfrist frühzeitig.

Gepostet am 15. Oktober 2018