Feuerwerk in der Schweiz: Was ist an Silvester und am 1. August erlaubt?

Ob Feuerwerk erlaubt ist, hängt von der Kategorie, dem Ort und aktuellen Verboten ab. Auch an Feiertagen lohnt sich ein Blick auf die Gemeinderegeln.

Feuerwerk über zwei benachbarten Häusern, daneben ein leerer Kalender und eine Uhr.

Auf einen Blick

  • F1 ist ab 12, F2 ab 16 und F3 ab 18 Jahren erhältlich.

  • F4 verlangt besondere Berechtigungen.

  • Gemeinden und Kantone können das Abbrennen beschränken; Feuergefahr kann zu zusätzlichen Verboten führen.

Welche Feuerwerkskategorien dürfen Privatpersonen kaufen?

In der Schweiz gelten für die Abgabe die Altersgrenzen F1 ab 12 Jahren, F2 ab 16 Jahren und F3 ab 18 Jahren. F3 verlangt nicht allein wegen dieser Kategorie bereits eine besondere Ausbildung. Die stärkeren Effekte erfordern aber grössere Sicherheitsabstände und einen geeigneten Platz.

Für F4 braucht es einen Erwerbsschein und die entsprechende Fachberechtigung. Kaufen Sie zugelassene Produkte mit den vorgeschriebenen Angaben. Am Boden knallende Knallkörper sind grundsätzlich verboten; bei Spezialprodukten gelten besondere Regeln. Basteln Sie kein eigenes Feuerwerk.

Wo und wann darf ich Feuerwerk zünden?

Die Gemeinde und der Kanton können Zeiten, Orte und Bewilligungspflichten festlegen. Es gibt kein einheitliches schweizweites Zeitfenster, das überall an Silvester oder am 1. August gilt. Auch die örtlichen Ruhevorschriften sind zu beachten.

Bei Trockenheit können zusätzliche Feuer- und Feuerwerksverbote gelten. Massgebend ist die aktuelle Regel am Abbrennort, nicht die Auskunft der Gemeinde, in der Sie eingekauft haben. Prüfen Sie auch die Regeln für private Anlagen und Veranstaltungsplätze.

Sicher abbrennen und Rücksicht nehmen

Halten Sie die Abstände der Anleitung zu Menschen, Gebäuden und brennbaren Materialien ein. Starten Sie Raketen nur aus einer geeigneten stabilen Vorrichtung; entzünden Sie Blindgänger nicht nochmals. Kinder sollen Feuerwerk nicht ohne geeignete Aufsicht verwenden.

Vermeiden Sie vermeidbaren Lärm in der Nähe von Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Tieren. Das ist eine wichtige Rücksichtnahme; daraus folgt jedoch kein gleichlautendes bundesweites Feuerwerksverbot rund um jede Kirche oder jedes Altersheim.

Wer bezahlt nach einem Feuerwerksunfall?

Wer durch einen rechtswidrigen und schuldhaften Umgang andere verletzt oder Sachen beschädigt, kann haften. Daneben kommen je nach Verhalten Bussen oder strafrechtliche Folgen infrage. Eine private Haftpflichtversicherung kann Schäden an Dritten decken; Umfang, Ausschlüsse und ein möglicher Rückgriff hängen von Police und Umständen ab. Bussen sind keine normalen Haftpflichtschäden.

Melden Sie einen Schaden rasch und halten Sie den Ablauf und Zeugenkontakte fest. Bei Verletzungen oder einem Brand geht die Hilfeleistung vor.

JUSTIS Tipp
Zuerst die Regeln am Abbrennort prüfen

Prüfen Sie kurz vor dem Fest die Mitteilungen Ihrer Gemeinde und des Kantons. Beachten Sie Kategorie, Gebrauchsanleitung und Sicherheitsabstände. Ein erlaubter Verkauf bedeutet nicht, dass Sie überall und jederzeit zünden dürfen.

Gepostet am 10. Dezember 2025