Eine Patientenverfügung hält Ihre Wünsche für den Fall fest, dass Sie medizinische Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Was gehört hinein, welche Form gilt und wie bleibt das Dokument im Notfall auffindbar?
Auf einen Blick
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Eine Patientenverfügung hält Ihren Willen für den Fall späterer Urteilsunfähigkeit fest.
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Sie muss schriftlich, datiert und unterzeichnet sein und im Ernstfall auffindbar bleiben.
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Besprechen Sie medizinische Fragen mit Ihrer behandelnden Fachperson.
Patientenverfügung: Was kann ich darin festhalten?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen, falls Sie später nicht mehr urteilsfähig sind. Sie können auch eine Vertrauensperson bestimmen, die mit dem Behandlungsteam spricht und in Ihrem Namen entscheidet. Eine verständliche Verfügung hilft Angehörigen und Fachpersonen, Ihren Willen nachzuvollziehen.
Gültige Patientenverfügung: Welche Form braucht es?
Sie müssen beim Verfassen urteilsfähig sein. Die Verfügung muss schriftlich erstellt, datiert und unterzeichnet werden. Sie muss nicht vollständig von Hand geschrieben sein. Besprechen Sie Fragen zu Behandlungen und Wiederbelebung mit einer medizinischen Fachperson. Überprüfen Sie das Dokument insbesondere nach Veränderungen Ihrer Gesundheit oder Ihrer Vorstellungen.
Notfall und Wiederbelebung: Wird mein Wille immer beachtet?
Die Ärztin oder der Arzt muss einer Patientenverfügung grundsätzlich entsprechen. Ausnahmen bestehen etwa bei rechtswidrigen Anordnungen oder begründeten Zweifeln daran, dass sie auf freiem Willen beruht oder noch Ihrem mutmasslichen Willen entspricht. Abweichungen sind im Patientendossier zu begründen. Bei einem dringlichen Notfall können Massnahmen nach dem mutmasslichen Willen und Ihren Interessen erforderlich sein, bevor ein Dokument gefunden oder geprüft werden kann.
Patientenverfügung hinterlegen: Wie finden andere das Dokument?
Informieren Sie die bezeichnete Vertrauensperson, Angehörige und Ihre behandelnde Praxis über Inhalt und Aufbewahrungsort. Geben Sie geeigneten Stellen eine Kopie und halten Sie Kontaktdaten aktuell. Eine Patientenverfügung beseitigt nicht jede Unsicherheit und garantiert nicht, dass es nie zu einer behördlichen Abklärung kommt. Sie schafft aber eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in einer schwierigen Situation.
Besprechen Sie medizinische Fragen mit Ihrer behandelnden Fachperson. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson über Inhalt und Aufbewahrungsort und prüfen Sie die Verfügung nach wichtigen Veränderungen.
Gepostet am 7. Dezember 2016