Für unser Hochzeitsfest holten wir bei einem Freund – er ist Koch – eine Offerte für das Catering ein. Da uns für das Fest nicht so viel Geld zur Verfügung steht, entschieden wir uns schliesslich für eine einfache Grillparty. Freunde meiner Schwester boten uns an, sich gratis ums Grillieren zu kümmern. Deshalb sagten wir unserem Freund ab. Nun stellt er uns vier Stunden „Aufwand und Besichtigung der Lokalität“ in der Höhe von 220 Franken in Rechnung. Es stimmt, dass er sich gemeinsam mit uns das Festlokal anschaute. Dies hatte er jedoch vorgeschlagen, um uns eine genaue Offerte unterbreiten zu können. Müssen wir die Kosten bezahlen? Er hatte uns nie gesagt, dass wir dafür etwas bezahlen müssen.
Auf einen Blick
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Eine einfache Offerte ist normalerweise kostenlos.
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Ein Honorar für eine Besichtigung oder Planung braucht eine entsprechende Vereinbarung; die aufgewendete Zeit allein genügt nicht.
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Fragen Sie vor einer Besichtigung schriftlich nach möglichen Kosten.
Offerte für das Hochzeitsessen: Wann entstehen Kosten?
Eine einfache Offerte ist normalerweise kostenlos. Ein gesonderter Planungs- oder Beratungsauftrag kann dagegen kostenpflichtig sein. Entscheidend ist, was ausdrücklich oder aufgrund der Umstände vereinbart wurde. Eine Besichtigung führt nicht allein deshalb zu einem Honorar, weil der Anbieter dafür Zeit aufgewendet hat.
Keine Gebühr angekündigt: Muss ich 220 Franken bezahlen?
Nach Ihrer Schilderung schlug der Koch die Besichtigung selbst vor, um eine genaue Offerte zu erstellen, und wies nicht auf Kosten hin. Das spricht gegen einen gesondert vergüteten Auftrag. Eine kategorische Beurteilung erfordert allerdings die Absprachen, allfällige einbezogene Bedingungen und die konkreten Leistungen.
Rechnung für die Offerte bestreiten: Wie gehe ich vor?
Bitten Sie um eine Aufstellung und die Grundlage der behaupteten Gebührenvereinbarung. Bestreiten Sie die Rechnung begründet und nachweisbar, wenn keine kostenpflichtige Leistung vereinbart war. Bewahren Sie Nachrichten und Offerte auf. Für weitere Offerten sollten Sie vorgängig klären, ob Besichtigung, Planung oder Berechnungen separat bezahlt werden müssen.
Fragen Sie vor einer Besichtigung schriftlich nach möglichen Kosten. Bei einer unerwarteten Rechnung verlangen Sie die Gebührenvereinbarung und eine Aufstellung der Leistungen.
Gepostet am 7. Dezember 2016