Können wir vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wir haben bei einem Online-Shop einen Drucker gekauft. 10 Tage später haben wir ihn erhalten. Beim Installieren kam immer wieder die Meldung «Papierstau», obwohl kein Papier im Drucker war. Zwei Tage später, gleich nach dem Wochenende, riefen wir beim Online-Shop an. Die Antwort: Es handle sich vermutlich um einen Defekt, wir sollen den Drucker zurück schicken, sie würden sich mit uns in Verbindung setzen. Dies taten wir noch am selben Tag per A-Post und in der Originalverpackung, da wir schnell einen funktionierenden Drucker benötigen. Bis gestern, vier Tage nach dem Zurückschicken des Druckers, hatten wir noch immer nichts gehört. Ein Anruf beim Shop ergab, dass der Drucker an den Hersteller zurückgegeschickt wurde. Es dauere etwa 2-3 Wochen bis wir mehr wüssten. Müssen wir uns so lange gedulden? Können wir vom Kauf zurücktreten?

Auf einen Blick

  • Bei einem defekten Drucker sind gesetzliche Gewährleistung und zusätzliche Garantie zu unterscheiden.

  • Reparatur, Ersatz, Minderung oder Rücktritt hängen von Vertrag und Voraussetzungen ab.

  • Melden Sie den Defekt sofort nachweisbar beim Verkäufer und sichern Sie Kaufbeleg und Bedingungen.

Drucker defekt geliefert: Welche Mängelrechte habe ich?

Prüfen Sie die Ware nach Erhalt und melden Sie einen erkennbaren Mangel dem Verkäufer umgehend. Die gesetzliche Gewährleistung und eine zusätzliche Hersteller- oder Händlergarantie sind unterschiedliche Grundlagen. Welche Rechte gelten, hängt auch von wirksamen Vertragsbedingungen und dem bei Kauf zugesagten Zustand ab.

Reparatur, Ersatz oder Rücktritt: Was kann ich verlangen?

Bleibt die gesetzliche Gewährleistung unverändert bestehen, kommen nach Art. 205 OR grundsätzlich Rückgängigmachung des Kaufs oder Minderung infrage. Eine Rückgängigmachung ist nicht in jeder Situation durchsetzbar; das Gericht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen nur Minderung zusprechen. Bei vertretbaren Sachen kann Art. 206 OR zudem Ersatz durch mangelfreie Ware derselben Gattung ermöglichen. Ein gesetzlich stets vorrangiges Reparaturrecht bei jedem Kauf eines beweglichen Gegenstands gibt es nicht.

Shop schickt den Drucker an den Hersteller: Muss ich warten?

Dass der Shop den Drucker weiterleitet, nimmt Ihnen nicht automatisch die Ansprüche gegen Ihren Verkäufer. Es ist aber zu prüfen, ob Sie eine Reparatur vereinbart haben und welche Gewährleistungsregeln gelten. Eine Wartezeit von zwei bis drei Wochen ist weder immer zwingend noch automatisch unzulässig. Die in Ihrer Frage erwähnte Zusage, die gesetzliche Gewährleistung werde nicht eingeschränkt, spricht dafür, diese Rechte gesondert zu prüfen.

Mängelrüge dokumentieren: Welche nächsten Schritte helfen?

Sichern Sie Rechnung, Fehleranzeige, Rücksendebeleg, AGB und Korrespondenz. Teilen Sie dem Shop schriftlich mit, welche Lösung Sie verlangen, und klären Sie Fristen, bevor Sie eigenmächtig einen Ersatz kaufen und dessen Mehrkosten weiterbelasten. Eine blosse Rücksendung erklärt nicht in jeder Konstellation bereits verbindlich den Rücktritt.

JUSTIS Tipp
Mangel sofort melden und Abhilfe klären

Melden Sie den Defekt sofort nachweisbar beim Verkäufer und sichern Sie Kaufbeleg und Bedingungen. Klären Sie schriftlich, welche Abhilfe vereinbart ist, statt unbegrenzt auf den Hersteller zu warten.

Gepostet am 7. Dezember 2016