Kita Platz: Wer früh sucht der findet – manchmal doppelt

Einen Platz fürs Kind in einer Kindertagesstätte zu ergattern ist für Eltern – besonders in Städten – eine Herausforderung. Kaum schwanger, setzt man das Ungeborene am besten schon parallel auf mehrere Kita-Wartelisten. Denn die Nachfrage ist gross. Wird ein Platz frei, greift man gleich zu. Die Wunsch-Kita wäre zwar eine andere gewesen, aber besser die als gar keine. Und dann wird doch tatsächlich die Lieblingskita frei. Kann man sie jetzt noch wechseln?

Auf einen Blick

  • Ein unterschriebener Kita-Vertrag kann bereits vor Betreuungsbeginn verbindlich sein.

  • Kündigungsfristen und Kosten hängen vom Vertrag, Vertragstyp und zwingenden Regeln ab.

  • Verlangen Sie bei einem Wechsel eine klare schriftliche Vereinbarung über Ende und Kosten.

Kita-Platz wechseln: Kann ich den unterschriebenen Vertrag kündigen?

Ein besserer Platz auf einer anderen Warteliste hebt einen bestehenden Vertrag nicht automatisch auf. Prüfen Sie Betreuungsvertrag, Beginn, Kündigungsbestimmungen und wirksam einbezogene AGB. Auch ein Vertrag vor der Eingewöhnung kann bereits verbindlich sein. Die rechtliche Einordnung des konkreten Vertrags und zwingende Regeln sind jedoch ebenfalls wichtig; AGB beantworten nicht jede Frage abschliessend.

Kündigung vor Betreuungsbeginn: Welche Frist gilt?

Es gibt keine für alle Kitas identische dreimonatige Frist. Entscheidend ist, ob und wie eine Frist wirksam vereinbart wurde und auf welchen Termin gekündigt werden kann. Bei einer Kündigung im Juni und Betreuungsbeginn am 1. September folgt deshalb nicht ohne Prüfung automatisch eine Zahlungspflicht für den ganzen September. Senden Sie die Kündigung früh und mit nachweisbarem Zugang.

Kita kann den Platz neu besetzen: Muss ich trotzdem bezahlen?

Unterscheiden Sie vertragliches Entgelt, eine vereinbarte Pauschale und Schadenersatz. Eine erneute Besetzung, ersparte Kosten und die Pflicht zur Schadenminderung können je nach Anspruch relevant sein. Umgekehrt beweist eine Warteliste allein nicht, dass der Platz ohne Einnahmeausfall ersetzt wurde. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Berechnung; eine doppelte Zahlung für denselben Zeitraum ist nicht einfach mit dem Hinweis auf eine Kündigungsfrist erklärt.

Wechsel rechtzeitig klären: Wie vermeide ich doppelte Kosten?

Fragen Sie vor Unterzeichnung nach Gebühren bei Rücktritt oder Kündigung vor Beginn. Versuchen Sie beim Wechsel eine schriftliche Einigung über Enddatum und Kosten zu erreichen. Bei Streit lassen Sie Vertrag, Vertragsart, Kündigung und Forderung prüfen. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung unterstützt, richtet sich nach Police und AVB.

JUSTIS Tipp
Kita-Wechsel schriftlich klären

Prüfen Sie den unterschriebenen Betreuungsvertrag vor einer zweiten verbindlichen Zusage. Kündigen Sie nachweisbar und verlangen Sie eine klare Kostenaufstellung. Bei Streit über doppelte Gebühren prüfen wir Vertrag, Forderung und Deckung gemäss Ihrer Police.

Gepostet am 28. April 2017