Sport im Büro schauen: Arbeitszeit, Erlaubnis und Pausen

Ein wichtiges Spiel läuft während der Arbeitszeit. Eine klare Absprache mit dem Arbeitgeber schafft Orientierung.

Auf einen Blick

  • Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf Sportübertragungen während bezahlter Arbeitszeit.

  • Betriebliche Regeln und Zustimmung zählen.

  • Gesetzliche Pausen dürfen nicht einfach ans Arbeitsende verschoben werden.

Fussball und andere Sportereignisse während der Arbeit schauen

Ein wichtiges Spiel schafft keinen allgemeinen Anspruch, während bezahlter Arbeitszeit fernzusehen oder einen Livestream zu verfolgen. Sie schulden die vereinbarte Arbeit und müssen zulässige betriebliche Weisungen beachten. Auch das eigene Handy hebt diese Pflicht nicht auf.

Ob kurze private Internetnutzung, Radio oder ein Ticker erlaubt sind, hängt von Aufgabe und betrieblichen Regeln ab. Sicherheit, Kundenkontakt, Konzentration und Rücksicht auf Kolleginnen und Kollegen zählen. Eine geduldete kurze Nutzung bedeutet nicht automatisch, dass ein ganzes Spiel gestreamt werden darf.

Mit dem Arbeitgeber eine Lösung vereinbaren

Sprechen Sie früh über eine gemeinsame Übertragung, verschobene Arbeitszeiten, Gleitzeit oder bewilligte Freizeit. Klären Sie dabei, welche Zeit bezahlt wird, wie sie erfasst wird und ob betriebliche Geräte und Netze genutzt werden dürfen. Eine Lösung braucht Zustimmung; eigenmächtig früher zu gehen ist keine Alternative.

Darf ich Pausen für die Liveübertragung zusammenlegen?

Gesetzliche Pausen dienen der Erholung und müssen die Arbeit unterbrechen. Wo das Arbeitsgesetz gilt, sind sie grundsätzlich um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen. Sie dürfen nicht einfach ans Arbeitsende verlegt werden, um früher zum Spiel zu gehen. Längere Pausen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen geteilt werden; vorgeschriebene Ruhezeiten bleiben einzuhalten.

Was droht bei unerlaubtem Zuschauen?

Wer Arbeit oder klare Weisungen missachtet, riskiert arbeitsrechtliche Folgen. Ob etwa eine Verwarnung oder Kündigung gerechtfertigt ist, hängt von Schwere, Wiederholung und Umständen ab. Ein kurzer Blick auf einen Spielstand und stundenlanges Fernbleiben sind unterschiedlich zu beurteilen. Halten Sie eine vereinbarte Ausnahme fest.

JUSTIS Tipp
Übertragung und Zeiterfassung absprechen

Vereinbaren Sie vorab, ob Sie zuschauen dürfen, welche Geräte erlaubt sind und wie die Zeit erfasst wird. Halten Sie die Absprache fest und beachten Sie vorgeschriebene Pausen.

Gepostet am 2. Juli 2018