Private Fahndungen auf Social Media

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Darf Zeitung ein Foto von mir veröffentlichen?

Eine Zeitung hat ohne mein Wissen ein Foto von mir veröffentlicht. Ist dies erlaubt und falls nicht, was kann ich dagegen tun?

Antwort:

Wird in der Zeitung ein Bild von Ihnen ohne Ihr Einverständnis abgedruckt, gilt das als Persönlichkeitsverletzung. Allerdings nur, wenn Sie darauf eindeutig zu erkennen sind. Ein Bild, auf welchem Sie lediglich im Hintergrund, im Rahmen einer Landschaft oder als Teil eines Geschehens (z.B. an einem Konzert oder einer Demonstration) zu sehen sind, reicht nicht aus.

Hat die Zeitung das Foto bereits veröffentlicht, haben Sie das Recht zu verlangen, dass das Bild nicht weiter verbreitet wird. Sollte das Bild im Internet, beispielsweise auf der Website der Zeitung, veröffentlicht worden sein, können Sie verlangen, dass dieses gelöscht wird. Zudem haben Sie bei einer Persönlichkeitsverletzung durch das Bild die Möglichkeit, auf Schadenersatz und Genugtuung zu klagen. Kommt die Klage durch, erhalten Sie eine Entschädigungssumme ausbezahlt. Macht die Zeitung mit der Veröffentlichung des Bildes Gewinn, haben Sie ausserdem Anspruch auf diesen und können ihn einfordern.

Wurden Sie auf Ihrem privaten Grundstück, etwa im Garten, fotografiert, können Sie nebst der oben erwähnten zivilrechtlichen Klage auch innerhalb von drei Monaten strafrechtlich gegen die Zeitung vorgehen, da in einem solchen Fall die Verletzung des Privatbereiches durch Aufnahmegeräte, in Ihrem Fall die Fotokamera, vorliegt.

Entspricht der unter Ihrem Bild stehende Text nicht der Wirklichkeit, haben Sie ausserdem das Recht auf eine Gegendarstellung. Das heisst sie können eine Berichtigung des Artikels fordern.

Gepostet am 7. Dezember 2016