Wenn Ihnen der Zigarettenrauch und Grillduft von Nachbars Balkon stinkt

Mit dem Frühling öffnen wir wieder Fenster und Balkontüren und lassen die milden Temperaturen und Vogelgezwitscher in die Wohnung. Unter Umständen kommt aber auch der Zigarettenrauch des auf dem Balkon unter uns rauchenden Nachbarn mit rein. Während ersteres ja äusserst angenehm ist, erfreut letzteres einige Nachbarn eher weniger. Lässt sich gegen Geruchsimmissionen, wie sie juristisch genannt werden, etwas machen?

Zwei benachbarte Balkone, von denen abstrakte Rauchschwaden eines Grills zum geschlossenen Fenster ziehen.

Auf einen Blick

  • Rauchen gehört grundsätzlich zur privaten Wohnungsnutzung, erlaubt aber keine übermässigen Einwirkungen auf Nachbarn.

  • Vertrag, Hausordnung und Brandschutzregeln zum Rauchen und Grillieren müssen konkret geprüft werden.

  • Suchen Sie das Gespräch, dokumentieren Sie Belastungen und informieren Sie bei anhaltenden Problemen die Verwaltung.

Rauchen auf dem Balkon: Was müssen Nachbarn hinnehmen?

Rauchen gehört grundsätzlich zur privaten Nutzung einer Wohnung. Daraus folgt aber kein grenzenloses Recht, andere mit Rauch zu belasten. Mietende müssen Rücksicht nehmen; übermässige Einwirkungen können nach Art. 684 ZGB und den mietrechtlichen Regeln beanstandet werden. Dauer, Intensität, Tageszeit und örtliche Verhältnisse sind entscheidend.

Rauchverbote und Hausordnung: Ist jede Einschränkung unwirksam?

Eine pauschale Aussage, jede Vertragsklausel zum Rauchen sei immer unwirksam, greift zu kurz. Prüfen Sie Inhalt, Geltungsbereich und Zulässigkeit der konkreten Regel. Beschränkungen zum Schutz gemeinsamer Räume oder anderer Bewohner sind anders zu beurteilen als ein umfassender Eingriff in den privaten Gebrauch. Lassen Sie eine strittige Regel prüfen, statt sie ungeprüft zu ignorieren.

Cannabisgeruch: Macht die Art des Rauchs einen Unterschied?

Für eine übermässige Geruchsbelastung kommt es nicht allein darauf an, ob Tabak oder Cannabis konsumiert wird. Cannabis ist zudem nicht in jeder Form und Situation pauschal illegal: THC-Gehalt und gesetzlich zugelassene Konstellationen sind gesondert zu prüfen. Auch rechtmässiger Konsum erlaubt keine übermässigen Immissionen.

Grillieren auf dem Balkon: Welche Regeln gelten?

Beachten Sie Mietvertrag, Hausordnung, Brandschutz und örtliche Vorschriften. Holzkohlegrills können eingeschränkt sein. Auch Gas- oder Elektrogrills sind keine Garantie gegen Gerüche oder jede Gefährdung. Ein generelles Verbot ist ebenso konkret auf seine Zulässigkeit zu prüfen wie eine besondere Beschränkung.

Übermässiger Rauch: Wie dokumentiere ich die Belastung?

Suchen Sie zuerst ein sachliches Gespräch und vereinbaren Sie möglichst konkrete Zeiten oder Standorte. Protokollieren Sie bei anhaltenden Problemen Dauer und Auswirkungen und informieren Sie die Verwaltung schriftlich. Mietzinsreduktion oder weitere Schritte haben eigene Voraussetzungen; kürzen Sie die Miete nicht eigenmächtig.

JUSTIS Tipp
Gerüche und Rauch können belästigen – müssen aber nicht zum Streit führen.

Suchen Sie bei übermässigen Immissionen wie Rauch oder Lärm zuerst das direkte Gespräch mit der Nachbarschaft. Oft lässt sich so eine Lösung finden, die für beide Seiten tragbar ist. Hilft das nicht, kann auch die Hausverwaltung einbezogen werden – oder im Einzelfall rechtlicher Rat bei JUSTIS.

Gepostet am 28. April 2017