Darf er mich aus der Wohnung werfen?

Ich wohne mit meinen beiden Kindern und meinem Freund seit 8 Jahren in einem Genossenschaftshaus. Die Kinder sind nicht von ihm. Nun haben wir uns vor einem Monat getrennt und er will, dass wir in drei Monaten ausziehen. Er ist Alleinmieter der Wohnung. Darf er mich einfach auf die Strasse stellen?

Abstrakte Familie innerhalb einer Hauskontur, davor Wohnungsschlüssel und leere Mietkarte.

Auf einen Blick

  • Nach einer Trennung kommt es auf Mietvertrag und Wohnabmachungen an.

  • Auch ohne schriftlichen Vertrag ist eine eigenmächtige Aussperrung nicht ohne Weiteres erlaubt.

  • Lassen Sie Mietverhältnis, Wohnvereinbarung und Kündigungsfrist prüfen.

Ex-Partner ist Alleinmieter: Muss ich nach der Trennung ausziehen?

Dass nur Ihr Ex-Partner im Hauptmietvertrag steht, beantwortet die Frage noch nicht. Prüfen Sie, ob zwischen Ihnen ein Untermietvertrag oder eine andere Wohnvereinbarung besteht. Ein Mietvertrag kann auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten entstehen. Mietzahlungen und Nachrichten sind mögliche Beweise, aber nicht die einzigen.

Mündlicher Untermietvertrag: Welche Kündigungsregeln gelten?

Liegt eine Wohnraummiete vor, müssen die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen, Termine und Formvorschriften eingehalten werden. Eine Vermieterkündigung benötigt grundsätzlich das amtliche Formular. Ein Einschreiben hilft beim Nachweis der Zustellung, ist aber nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben. Für eine Anfechtung oder Erstreckung gelten kurze Fristen.

Keine Miete vereinbart: Darf er mich einfach aussperren?

Auch ohne Mietvertrag ist eine eigenmächtige Räumung oder Aussperrung nicht ohne Weiteres erlaubt. Das Recht, eine Wohnnutzung zu beenden, ist von ihrer Durchsetzung zu unterscheiden. Abmachung, Besitzschutz und nötigenfalls ein gerichtliches Verfahren sind zu prüfen. Bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft gelten zusätzliche Regeln zur Familienwohnung.

Trennung mit Kindern: Was sollte ich jetzt sichern?

Sammeln Sie Wohnvereinbarungen, Zahlungsbelege und Nachrichten und lassen Sie die angekündigte Frist rasch prüfen. Bei Gewalt oder akuter Bedrohung wenden Sie sich an die Polizei oder eine Opferberatungsstelle. Eine rechtliche Beratung kann helfen, Wohnsituation und nächste Schritte zu klären.

JUSTIS Tipp
Ruhe bewahren, Rechte kennen & Eheschutz beantragen:

Lassen Sie Mietverhältnis, Wohnvereinbarung und Kündigungsfrist prüfen. Sichern Sie Belege und handeln Sie bei einer Kündigung frühzeitig. Bei Gewalt oder unmittelbarer Bedrohung suchen Sie umgehend Hilfe bei der Polizei.

Gepostet am 7. Dezember 2016