Welche Versicherung muss sich um den Abtransport des Autos kümmern?

Vor drei Wochen hatte ich einen Autounfall. Ich wollte wenden und stellte meinen Blinker an. Trotz meines klar anzeigenden Richtungswechsels, versuchte mich der Lenker hinter mir zu überholen. Im toten Winkel übersah ich ihn und wir stiessen zusammen. Zum Glück wurde keiner von uns verletzt. Mein Auto brachte ich danach gleich in die Garage. Der Versicherungsexperte meines Unfallgegners stellt einen Totalschaden fest. Die Schuld ist noch nicht ganz geklärt. Sicher ist jedoch, dass wir beide haften werden, da mein Unfallgegner meinen erwiesenermassen gestellten Blinker ignoriert hat und ich als wendender Autofahrer keinen Vortritt hatte. Der Garagist hat mich nun jedoch aufgefordert, mein Auto abzuholen, da er es nicht in seiner Garage haben möchte. Das wird mit einem Totalschaden etwas schwierig. Welche Versicherung muss nun das Auto aufbewahren, bis die Schuld ganz geklärt ist? Beide Versicherungen geben die andere an.

Beschädigtes Auto mit losem Rad auf einer Abschleppplattform zwischen Garage und zwei Versicherungsordnern.

Auf einen Blick

  • Nach einem Totalschaden sollten Sie Transport, Aufbewahrung und Kostenübernahme früh klären.

  • Eine ungeklärte Haftung garantiert weder kostenlose Standzeit noch Versicherungsschutz.

  • Vereinbaren Sie mit der Garage einen klaren Zeitraum und die Standkosten.

Totalschaden in der Garage: Wer organisiert den Abtransport?

Eine ungeklärte Haftungsfrage verpflichtet nicht automatisch eine Versicherung, Ihr Fahrzeug aufzubewahren. Klären Sie mit der Garage, wie lange das Auto dort bleiben kann und welche Standkosten vereinbart sind. Als Eigentümer müssen Sie grundsätzlich für eine Lösung sorgen, wenn keine Aufbewahrung oder Übernahme vereinbart wurde. Ein festgestellter Totalschaden bedeutet nicht, dass das Fahrzeug bis zum Abschluss des Streits kostenlos stehen bleiben darf.

Abschlepp- und Standkosten: Welche Versicherung zahlt?

Notwendige und angemessene unfallbedingte Kosten können bei entsprechender Haftung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Bei geteilter oder bestrittener Haftung sind Umfang und Anteil noch zu klären. Eigene Kasko-, Assistance- oder Schutzbriefleistungen richten sich nach dem konkreten Vertrag. Eine Kaskoversicherung enthält nicht automatisch Pannenhilfe oder die Übernahme aller Transport- und Standkosten.

Fahrzeug sichern: Was sollte ich vor dem Transport absprechen?

Kontaktieren Sie die beteiligten Versicherungen, lassen Sie den Schaden ausreichend dokumentieren und fragen Sie schriftlich nach Begutachtung, Transportziel und Kostenübernahme. Bewahren Sie Offerten und Rechnungen auf und vermeiden Sie unnötig steigende Standkosten. Eine telefonische Meldung allein garantiert keine vollständige Deckung. Verwerten oder entsorgen Sie das Fahrzeug nicht vorschnell, wenn es noch für die Schadenabklärung benötigt wird.

JUSTIS Tipp
Abtransport und Standkosten: Haftung und Deckung prüfen

Vereinbaren Sie mit der Garage einen klaren Zeitraum und die Standkosten. Holen Sie vor Transport oder Verwertung eine schriftliche Abstimmung mit den Versicherungen ein. Prüfen Sie Haftung und eigene Assistance-Deckung getrennt; ein Anruf allein garantiert keine Kostenübernahme.

Gepostet am 7. Dezember 2016