Parkschaden - Schuldfrage unklar

Zuletzt aktualisiert am 25. August 2021

Radarfalle: Warnen verboten

Andere vor Radargeräten zu warnen, ist seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr erlaubt. Wers trotzdem tut, macht sich in den meisten Fällen strafbar.

«Mit Busse bestraft wird, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt oder eine entgeltliche Dienstleistung anbietet, mit der vor solchen Kontrollen gewarnt wird», so steht es im Massnahmenpaket «Via Sicura», das seit  2013 in Kraft ist.

Verboten sind Radarmeldungen via Radio, SMS-Diensten oder Smartphone-Apps. Dasselbe gilt auch für eine Warnung, die öffentlich via Facebook oder einer WhatsApp-Gruppe verbreitet wird. Eine Gruppe ist öffentlich sobald sich Personen in dieser Gruppe befinden, die nicht zu ihrem Familien- und Freundeskreis gehören. Die Busse kann nicht nur den Verfasser selbst, sondern auch weitere Mitglieder der Gruppe treffen. Nicht erlaubt sind ausserdem Lichthupen (Missbräuchliche Verwendung von Warnsignalen) und Geräte im Auto, die vor Radar warnen.

Gepostet am 7. Dezember 2016