Kündigung vor Stellenantritt

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Kann ich den Job noch vor Antritt kündigen?

Ich habe meine aktuelle Arbeitsstelle gekündigt und einen Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber unterschrieben. Die neue Stelle starte ich in zweieinhalb Monaten, am 1. Juli. Nun hat mir mein aktueller Arbeitgeber, der mich anscheinend nicht verlieren will, ein neues für mich sehr interessantes Job-Angebot gemacht, das ich gerne annehmen möchte. Aber kann ich nun den bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag noch vor Arbeitsbeginn kündigen?

Antwort:

Ja. Sie können die Stelle vor Antritt kündigen. Gesetzlich vorgesehen ist jedoch eine Kündigungsfrist von 7 Tagen (Artikel 335b OR). Das bedeutet, dass Sie bei Beginn der Stelle dennoch bis zum 8. Juli im neuen Job arbeiten müssten.

Da Ihr neuer Arbeitsvertrag jedoch erst in zweieinhalb Monaten (1. Juli) beginnt, sprechen Sie am besten so rasch wie möglich mit dem neuen Arbeitgeber und erkären ihm die Situation. Vielleicht findet er noch vor Ihrem Arbeitsbeginn Ersatz für Sie und verzichtet auf Ihren Stellenantritt. Ist er nicht bereit dazu, informieren Sie ihn, dass Sie noch in der Probezeit kündigen werden. Gleichzeitig können Sie mit Ihrem alten (respektive neuen) Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie Ihre neue Stelle ab dem 8. Tag im Juli, sprich am 9. Juli, antreten.

Gepostet am 6. Dezember 2016