Kündigung im Schadenfall

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Online-Bestellung nicht erhalten

Ich habe online Waren im Wert von 250 Franken gekauft. Zweimal haben sie den Auslieferungstermin geändert und mir schliesslich mitgeteilt, dass mir das Paket am 12. Dezember vorbeigebracht wird. Am 13. Dezember war es jedoch nach wie vor nicht da. Also schaute ich via Paketnachverfolgung nach, wo es steckt. Es hiess es sei bereits ausgeliefert, respektive in meinen Milchkasten gelegt worden. Ich hab es allerdings nie gesehen. Was kann ich tun?

Antwort

Wenn die Post nachweisen kann, dass sie das Paket ausgeliefert hat, sieht es leider nicht sehr gut für Sie aus. Denn grundsätzlich ist es so, dass Sie als Käuferin das Risiko des Versendens selber tragen, sobald Sie Bestellung getätigt, also den Kaufvertrag abgeschlossen haben (Art. 185 OR).

Unser Tipp: Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops. Vielleicht bietet die Firma, bei der Sie die Ware bestellt haben, Schadenersatz z.B. bei Diebstahl an. Allenfalls bezahlt auch Ihre Hausratversicherung, falls Sie darin eine Diebstahldeckung haben (siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB der Hausratversicherung). Am besten fragen Sie direkt bei der Versicherung nach. Ansonsten bleibt Ihnen leider nur die Möglichkeit den Händler (Shop) direkt zu kontaktieren, ihm Ihre Situation zu schildern und auf dessen Kulanz zu hoffen.

Gepostet am 29. September 2016