Koffer kommt verspätet an

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Importieren verboten: Was Pflanzenliebhaber wissen sollten

Aufgepasst, wer aus den Ferien im Ausland eine Pflanze mitbringt. Denn für viele exotische Pflanzen wird ein Einfuhr-Dokument benötigt oder es gilt gar ein Einfuhrverbot. Der Grund: Pflanzen-Krankheiten und -Schädlinge sollen von der Schweiz ferngehalten werden.

Gut zu wissen:

  • Pflanzen, dazu gehören auch Pflanzenteile, Blumenzwiebeln, Garten- und Blumenerde, aus der EU unterliegen grundsätzlich keinen Einfuhrbestimmungen, solange sie für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden.
  • Pflanzen unter Artenschutz dürfen nicht eingeführt werden.
  • Die Einfuhr von Zwergmispel (Cotoneaster spp.) und Lorbeer-Glanzmispel Stranvaesia (Photinia davidiana) als mögliche Träger von Feuerbrandbakterien ist aus allen Ländern verboten.
  • Pflanzen, Pflanzenteile und Blumenzwiebeln aus anderen als EU-Ländern unterliegen der Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst (siehe www.pflanzenschutzdienst.ch für mehr Infos) oder dürfen gar nicht importiert werden.

Ein Import-Verbot gilt für folgende Pflanzen:

  • Apfelbaum (Malus)
  • Birnenbaum (Pyrus)
  • Bitterorange (Poncirus)
  • Eiche (Quercus)
  • Eberesche, bzw. Vogel- und Mehlbeere (Sorbus)
  • Feuerdorn (Pyracantha)
  • Kartoffeln und ähnliche Nachtschattengewächse (Solanacea)
  • echte, essbare Kastanie (Castanea)
  • Kumquats (Fortunella)
  • Mispel (Mespilus)
  • Nadelgehölze (Koniferen)
  • Quittenbaum (Cydonia)
  • Reben (Vitis)
  • Rosen
  • Steinobstbäume (Aprikose, Kirsche, Mandel, Pfirsich, Pflaume und Zwetschge) und alle Zierformen der Gattung Prunus
  • Weissdorn (Crataegus), alle Arten und Sorten
  • Wollmispel (Eriobotrya)
  • Zier- oder Scheinquitte (Chaenomeles)
  • Zitrusgewächse (Citrus)

Für kontrollpflichtige Pflanzen muss zudem ein Pflanzenschutzzeugnis vorhanden sein, welches im Ausfuhrland besorgt werden muss. Wer solche Pflanzen einführen will, muss sich deshalb rechtzeitig vor der Einfuhr beim Bundesamt für Landwirtschaft erkundigen.

Wer sich dennoch ein grünes Souvenir aus den Ferien mitnehmen will, für den lohnt es sich somit die Webseite des Bundesamts für Landwirtschaft www.pflanzenschutzdienst.ch genauer zu studieren.

Gepostet am 29. September 2016