Gesetzliche Erbfolge

Zuletzt aktualisiert am 5. August 2021

Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?

Auch wenn Sie Ihrer Familie, Freunden und Bekannten immer wieder mündlich mitgeteilt haben, wer nach Ihrem Tod was und wie viel erhalten und somit die Früchte Ihres Lebens geniessen soll: Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie Ihr Vermögen denjenigen hinterlassen wollen, die Ihnen am nächsten stehen, sodass Ihr Nachlass «in der Familie» bleibt.

1. Verwandte Erben (Stammesordnung) 

  • Dazu gehören die Nachkommen des Erblassers, welche zu gleichen Teilen erben. Anstelle vorverstorbener Kinder, treten deren Nachkommen (= Enkelkinder). 

  • Ebenso zählt zu den verwandten Erben der Stamm der Eltern. Die Eltern des Erblassers erben nur in Fällen, in denen keine Nachkommen vorhanden sind, zu gleichen Teilen. Lebt ein Elternteil bereits nicht mehr, fällt dessen Anteil an seine Nachkommen, d.h. an seine anderen Kinder/Enkelkinder etc. Hat der verstorbene Elternteil keine anderen Nachkommen als den Erblasser, erhält der überlebende Elternteil beziehungsweise (im Todesfall) dessen Stamm das komplette Erbe. 

  • Hinterlässt der Erblasser weder Nachkommen noch Eltern (respektive deren Stämme), wird das Erbe zu gleichen Teilen unter den Grosseltern (respektive deren Stämmen) aufgeteilt. 

  • Hinterlässt der Erblasser keine Erben, also auch nicht im Stamm der Grosseltern, fällt das Erbe an den Kanton, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, oder an eine vom Kanton zu bezeichnende Gemeinde.

 

Mithilfe nachstehender drei Regeln, können Sie nachprüfen, wer Ihre gesetzlichen Erben sind. 

Grundkonstellation

Beispiel: Grossmutter Anna und Grossvater Hans haben Tochter Nina und Sohn Lukas. Nina hat einen Sohn Léon und Lukas eine Tochter Emma.

Regel 1 

Ein näherer Stamm schliesst einen Entfernteren von der Erbfolge aus. 

Beispiel 1: Nina stirbt, ihr Sohn Léon erbt alles, ihre noch lebenden Eltern Anna und Hans sind von der Erbfolge ausgeschlossen. 

 

Regel 2

Innerhalb eines Stammes erbt nur die oberste Generation. 

Beispiel 2: Grossmutter Anna stirbt, ihr Mann Hans ist bereits vorverstorben: Tochter Nina und Sohn Lukas erben je zur Hälfte, die Enkel Léon und Emma erben nichts. 

 

Regel 3 

Im Fall des Vorversterbens eines Nachkommens, treten dessen Nachkommen an dessen Stelle. 

 

Gepostet am 5. September 2018