Ski-Helmpflicht: Wo gilt das Helm-Obligatorium für Kinder und Erwachsene in Europa? Die Regeln zur Ski-Helmpflicht ändern sich laufend. Insbesondere für den Skiurlaub in Italien müssen Wintersportler die neuen, strengeren Gesetze kennen, da dort seit Kurzem eine generelle Helmpflicht für alle gilt.Wir zeigen Ihnen, wo Sie in der Saison 2025/2026 einen Skihelm tragen müssen und welche Bussen bei Verstössen drohen.
Italien ist streng: Seit der Saison 2025/2026 gilt in Italien eine generelle Helmpflicht für alle (Kinder und Erwachsene) beim Ski-, Snowboard- und Schlittenfahren.
Schweiz und Deutschland setzen auf Eigenverantwortung: In der Schweiz, in Deutschland und Frankreich besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Hier wird dringend empfohlen, einen Helm zu tragen, aber er ist nicht vorgeschrieben.
Österreich und Osteuropa: Fokus auf Kinder: In Österreich gilt die Pflicht in den meisten Bundesländern für Kinder bis 15 Jahre. Ähnliche Altersgrenzen gelten in Polen, Kroatien und Slowenien.
In der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich besteht weiterhin keine gesetzliche Helmpflicht für Ski-, Snowboard- und Rodelpisten.
Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) rät jedoch dringend dazu, einen Helm zu tragen. Diesem Rat folgt die grosse Mehrheit der Wintersportler freiwillig, weshalb Fachleute hierzulande lieber auf Prävention statt auf ein Obligatorium setzen.
Hier hat sich die Regelung massgeblich geändert und erfordert besondere Beachtung, da das Gesetz massiv verschärft wurde.
Die Regelung in Österreich ist komplex, da sie regional unterschiedlich ist und fast nur Kinder betrifft.
Kontrollen werden in Österreich in der Regel von der Polizei und Pistenkontrolle durchgeführt. Bei Nichtbeachtung erfolgt meist ein Verweis.
Der wichtigste Rat ist: Tragen Sie immer einen Helm, auch wenn keine Pflicht besteht.
Sollten Sie in einem Land, in dem ein Helm vorgeschrieben ist (z. B. Italien), ohne Kopfschutz verunfallen, kann Ihnen die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Dies kann dazu führen, dass die Versicherung Ihre Leistungen kürzt oder verweigert. Selbst in Ländern ohne Pflicht können fehlende Schutzmassnahmen im Falle eines Unfalls negativ ausgelegt werden, wenn das Tragen des Helms gemäss allgemeiner Sorgfalt geboten gewesen wäre.
Fazit: Der Helm schützt nicht nur Ihren Kopf, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.
Gepostet am 7. Dezember 2016