Finanzen

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Kann ich den Vertrag rückgängig machen?

Gestern hat mich eine Frau eines Verlags angerufen und mir ein Zeitschriftenabo verkauft. Im Moment am Telefon habe ich zwar effektiv zugesagt, doch schon als ich den Telefonhörer aufhängte, dachte ich mir, dass mein Entscheid zu voreilig war und ich dieses Abonnement eigentlich gar nicht wollte. Kann ich den Vertrag rückgängig machen?

Antwort:

Ja, denn seit Anfang 2016 gilt, dass Sie Vertragsabschlüsse am Telefon innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Schicken Sie dazu dem Verlag einen eingeschriebenen Brief, in welchem Sie sich auf das Telefongespräch beziehen und schreiben, dass Sie das Zeitschriftenabo nicht möchten. Verweisen Sie dabei auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäss Obligationenrecht Artikel 40a ff. Bitten Sie den Verlag zudem um eine Bestätigung Ihres Widerrufs.

Gepostet am 6. Dezember 2016