Familie

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2025

Mein Kind hat gestohlen – was tun?

Rechtliche Konsequenzen und praktische Tipps für Eltern in der Schweiz. Fast jedes Kind kommt früher oder später mit dem Thema Diebstahl in Berührung. Kleine Kinder handeln oft aus Neugier, während Jugendliche in der Regel wissen, dass sie etwas Unrechtes tun. Doch was bedeutet das rechtlich? Und wie sollten Eltern reagieren?

Auf einen Blick

  • Ab 10 Jahren sind Kinder strafmündig – dann drohen Verwarnungen, gemeinnützige Arbeit oder andere Massnahmen.

  • Diebstahl ist kein Weltuntergang – aber ein ernstzunehmendes Warnsignal, dem Eltern mit Ruhe begegnen sollten.

  • Wiedergutmachung und Gespräche helfen Kindern, Verantwortung zu übernehmen und aus dem Fehler zu lernen.

Strafmündigkeit in der Schweiz: Wann Kinder verantwortlich sind

Entscheidend für die strafrechtliche Beurteilung ist das Alter der betroffenen Person:

  • Kinder unter 10 Jahren: nicht strafmündig; keine strafrechtlichen Folgen – aber pädagogisches Gespräch wichtig.
  • 10–14 Jahre: strafmündig; Sanktionen möglich wie Verwarnungen, Arbeitsleistungen, Kurse oder Probezeiten (6–24 Monate).
  • 15–17 Jahre: auch Freiheitsentzug möglich (bis 1 Jahr für 15-/16-Jährige, bis 4 Jahre für 16-/17-Jährige); Strafen meist bedingt; zusätzliche Schutzmassnahmen möglich.

Mögliche Sanktionen: Das sollten Eltern wissen

Im Jugendstrafrecht steht die Entwicklung der jugendlichen Person im Vordergrund. Ziel ist es, weitere Delikte zu verhindern. Mögliche Sanktionen sind:

  • Verwarnung: formelle Ermahnung mit Probezeit.
  • Persönliche Leistung: z. B. gemeinnützige Arbeit.
  • Kurse: etwa zu Sozialverhalten oder Konfliktlösung.
  • Busse: Geldstrafe, meist vom Kind selbst zu begleichen.
  • Freiheitsentzug: nur bei schwereren Delikten.
  • Schutzmassnahmen: Betreuung, Therapie, Aufsicht oder Unterbringung.

Wie Eltern auf Ladendiebstahl reagieren können

Ladendiebstahl gilt rechtlich als geringfügig – sollte aber ernst genommen werden. So gehen Sie am besten vor:

  • Ruhe bewahren: Keine Überreaktion, keine Schuldzuweisungen.
  • Gespräch suchen: Warum wurde gestohlen? Was sind die Konsequenzen?
  • Verantwortung übernehmen lassen: Rückgabe oder Wiedergutmachung.
  • Prävention: Werte wie Ehrlichkeit und Respekt vermitteln.
  • Professionelle Hilfe: Bei wiederholtem Diebstahl z. B. Erziehungsberatung.

Checkliste: Was tun, wenn mein Kind gestohlen hat?

  • Ruhe bewahren.
  • Offen und ehrlich mit dem Kind sprechen.
  • Rechtliche Folgen altersgerecht erklären.
  • Gemeinsam Lösungen zur Wiedergutmachung finden.
  • Bei Bedarf professionelle Hilfe holen.

FAQ – Häufige Fragen von Eltern

Ab wann ist mein Kind strafmündig?
In der Schweiz ab 10 Jahren.

Welche Strafe droht bei Ladendiebstahl?
Das hängt vom Alter und den Umständen ab. Möglich sind Verwarnungen, gemeinnützige Arbeit oder Bussen.

Wo finde ich Hilfe bei wiederholtem Stehlen?
Bei Erziehungsberatungsstellen, der Jugendanwaltschaft oder psychologischen Fachstellen.

JUSTIS Tipp

Ein Diebstahl ist nicht gleich ein krimineller Akt – sondern oft ein Weckruf. Eltern, die ruhig, klar und empathisch reagieren, helfen ihrem Kind, Verantwortung zu übernehmen und Grenzen zu verstehen. Im Zweifel beraten wir Sie gerne zu den rechtlichen Möglichkeiten.

Gepostet am 28. April 2017