Familie

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2021

Wenn Ihnen der Zigarettenrauch und Grillduft von Nachbars Balkon stinkt

Mit dem Frühling öffnen wir wieder Fenster und Balkontüren und lassen die milden Temperaturen und Vogelgezwitscher in die Wohnung. Unter Umständen kommt aber auch der Zigarettenrauch des auf dem Balkon unter uns rauchenden Nachbarn mit rein. Während ersteres ja äusserst angenehm ist, erfreut letzteres einige Nachbarn eher weniger. Lässt sich gegen Geruchsimmissionen, wie sie juristisch genannt werden, etwas machen?

In einem Mehrfamilienhaus zu wohnen, ist nicht immer einfach. Oft treffen unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse aufeinander. Um ein gutes Zusammenleben zu gewährleisten, ist Toleranz deshalb wichtig. So besagt auch das Schweizer Gesetz: Mieterinnen und Mieter müssen auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen. Was aber sagt das Gesetz zu Rauchen und Grillieren auf dem Balkon?

Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt und darf nicht verboten werden, auch nicht, wenn es im Mietvertrag steht. Denn Rauchen gilt als persönliche Freiheit des Mieters. Allerdings gilt hier, wie bei vielem, dass die Rauchimmissionen im Mass sein müssen. Ein Extrembeispiel: Die Immissionen eines Kettenrauchenden, quasi auf dem Balkon lebenden Nachbarn, wären sicherlich übermässig, wenn die Nachbarn dadurch z.B. das Fenster während längerer Zeit nicht mehr öffnen können. Anders ist der Fall bei Kannabis-Konsum. Da dieser in der Schweiz nach Betäubungsgesetz nicht erlaubt ist, muss dieser von den Nachbarn nicht geduldet werden.

Grillieren auf dem Balkon darf nicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten werden. Im Mietvertrag oder der Hausordnung darf jedoch stehen, dass Grillieren mit Holzkohle nicht erlaubt ist. Um den Rauch und somit die Geruchsimmission möglichst gering zu halten benutzen Sie auf dem Balkon am besten einen Elektro- oder Gasgrill oder grillieren, falls möglich, ganz im Freien. 

Unser Rat:

Um das gute nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu gefährden, suchen Sie bei übermässigen Geruchsimmissionen, oder auch Lärm, am besten erst das Gespräch mit den Nachbarn. Oft kann so bereits eine Lösung gefunden werden, die für beide stimmt. Wenn nötig, können Sie auch die Verwaltung mit einbeziehen.

Gepostet am 28. April 2017