Verlobung geplatzt: Muss ich den Ring zurückgeben?

Die Hochzeit findet nicht statt. Neben der Enttäuschung bleibt eine praktische Frage: Was geschieht mit dem Verlobungsring und den anderen Geschenken? Für Verlobte sieht das Schweizer Recht besondere Regeln vor. Entscheidend sind die Art des Geschenks und der Grund, weshalb die Verlobung endet.

Illustration eines Verlobungsrings in einer offenen blauen Schatulle neben einem Geschenk mit blauem Band.

Auf einen Blick

  • Nach einer aufgelösten Verlobung können gegenseitige Geschenke wie der Verlobungsring grundsätzlich zurückgefordert werden, unabhängig davon, wer sich getrennt hat.

  • Gewöhnliche Gelegenheitsgeschenke sind ausgenommen. Endet die Verlobung durch Tod, besteht kein Rückforderungsanspruch nach Art. 91 ZGB.

  • Ansprüche aus der Verlobung verjähren grundsätzlich ein Jahr nach deren Auflösung. Eine blosse Rückforderung oder Mahnung unterbricht diese Frist nicht.

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Was regelt Art. 91 Abs. 1 ZGB?

Wenn sich zwei Menschen gegenseitig die Ehe versprechen, sind sie rechtlich verlobt. Dafür braucht es weder eine Feier noch einen Ring. Niemand ist dadurch verpflichtet, tatsächlich zu heiraten: Das Eheversprechen lässt sich nicht gerichtlich durchsetzen (Art. 90 ZGB).

Wird die Verlobung vor der Hochzeit aufgelöst, können die Verlobten nach Art. 91 Abs. 1 ZGB grundsätzlich Geschenke zurückfordern, die sie einander gemacht haben. Das Gesetz nimmt gewöhnliche Gelegenheitsgeschenke davon aus. Eine weitere ausdrückliche Ausnahme gilt, wenn die Verlobung durch den Tod einer verlobten Person endet.

Die Regel betrifft gegenseitige Geschenke unter Verlobten. Sie erfasst nicht pauschal jedes Geschenk aus einer Beziehung und ist nicht auf den Tag des Heiratsantrags beschränkt. Bei anderen Zuwendungen sind ihr Zusammenhang mit der Verlobung und die konkreten Umstände zu prüfen.

Muss auch ein günstiger Verlobungsring zurückgegeben werden?

Ein als Zeichen des Eheversprechens geschenkter Ring ist ein typisches Verlobungsgeschenk. Er kann nach dem Scheitern der Verlobung grundsätzlich zurückverlangt werden, auch wenn er keinen hohen Geldwert hat. Entscheidend ist seine Bedeutung als Verlobungsring, nicht eine bestimmte Preisgrenze.

Die Trennung macht die schenkende Person allerdings nicht automatisch wieder zur Eigentümerin. Es entsteht ein Anspruch auf Rückgabe. Wer den Ring erhalten hat, darf ihn deshalb nicht allein mit dem Argument behalten, er sei schliesslich ein Geschenk gewesen.

Welche Geschenke darf ich behalten?

Gewöhnliche Gelegenheitsgeschenke sind von der Rückforderung nach Art. 91 Abs. 1 ZGB ausgenommen. Dazu können beispielsweise ein Blumenstrauss, Pralinen oder ein übliches Geburtstagsgeschenk gehören. Massgebend sind auch die finanziellen und persönlichen Lebensverhältnisse des Paares. Das Gesetz nennt dafür keinen festen Frankenbetrag.

Umgekehrt ist eine besonders wertvolle Zuwendung nicht schon deshalb von der Rückforderung ausgenommen, weil sie an Weihnachten oder zum Geburtstag überreicht wurde. Bei Schmuck, einer Uhr oder grösseren Geldgeschenken kommt es auf die Umstände an.

Spielt es eine Rolle, wer die Beziehung beendet hat?

Für die Rückforderung nach Art. 91 ZGB grundsätzlich nicht. Auch wer die Verlobung selbst auflöst, kann ein rückforderbares Geschenk zurückverlangen. Die Vorschrift knüpft den Anspruch nicht daran, wer an der Trennung schuld ist.

Anders liegt der ausdrücklich geregelte Todesfall: Endet die Verlobung durch den Tod einer verlobten Person, kann die Rückgabe nicht auf Art. 91 ZGB gestützt werden.

Was gilt, wenn der Ring verkauft wurde oder verloren ging?

Ist das Geschenk nicht mehr vorhanden, verweist Art. 91 Abs. 2 ZGB auf die Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung. Ob und in welcher Höhe Geld zurückzuerstatten ist, muss dann anhand der konkreten Umstände beurteilt werden. Der ursprüngliche Kaufpreis ist nicht automatisch geschuldet.

Dabei können etwa ein Verkaufserlös und eine noch vorhandene Bereicherung eine Rolle spielen. Wer sich des Geschenks entledigt, obwohl mit einer Rückforderung zu rechnen ist, kann sich nicht ohne Weiteres darauf berufen, nichts mehr zu besitzen (Art. 64 OR).

Und Geschenke der Eltern oder Kosten der Hochzeit?

Art. 91 ZGB regelt Geschenke, welche die Verlobten einander gemacht haben. Schenken Eltern ihrem Kind oder dem Paar etwas, ergibt sich daraus für die Eltern kein eigener Anspruch nach dieser Bestimmung. Eine Rückforderung müsste sich auf eine andere Grundlage stützen, etwa eine vereinbarte Bedingung.

Bereits bezahlte Hochzeitsvorbereitungen sind gesondert zu beurteilen. Art. 92 ZGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen angemessenen Beitrag der anderen Person an Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Eheschliessung gemacht wurden. Eine automatische hälftige Teilung oder volle Erstattung sämtlicher Kosten sieht die Bestimmung nicht vor.

Wie lange kann ich die Rückgabe verlangen?

Ansprüche aus der Verlobung verjähren nach Art. 93 ZGB grundsätzlich ein Jahr nach deren Auflösung. Warten Sie deshalb nicht zu lange. Eine Nachricht, ein eingeschriebener Brief oder eine Mahnung allein unterbrechen die Verjährung nicht.

Bei Streit sollte rechtzeitig geklärt werden, welcher Schritt die Verjährung wirksam unterbricht. Dafür kommt beispielsweise ein Schlichtungsgesuch in Betracht (Art. 135 OR).

Gilt das auch nach einer Scheidung?

Hat das Paar geheiratet und trennt es sich erst später, lässt sich die Rückgabe des Verlobungsrings nicht auf Art. 91 ZGB stützen. Die Auflösung einer Verlobung vor der Hochzeit und die spätere Scheidung sind rechtlich unterschiedliche Situationen.

Rechtsgrundlagen: Art. 90 bis 93 ZGB sowie Art. 64 OR und Art. 135 OR.

JUSTIS Tipp
Rückgabe klären und Frist im Blick behalten

Bewahren Sie Belege und Nachrichten zum Geschenk und zur Auflösung der Verlobung auf. Vereinbaren Sie die Rückgabe möglichst sachlich und halten Sie fest, was wann zurückgegeben wurde. Verkaufen oder verschenken Sie einen umstrittenen Ring nicht vorschnell weiter. Wenn keine Einigung gelingt, lassen Sie Ihren Anspruch rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist prüfen.

Gepostet am 26. September 2026