Familie

Zuletzt aktualisiert am 10. Dezember 2025

Christbaum-Transport im Auto: Was in der Schweiz erlaubt ist (SVG, VTS & Bussen)

Die Suche nach dem perfekten Christbaum ist erfolgreich, doch wie kommt die stattliche Tanne sicher nach Hause? Beim Transport des Weihnachtsbaumes auf dem Dach oder im Innenraum des Autos gelten strenge Regeln der Strassenverkehrsordnung (SVG) und der VTS. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Busse wegen mangelhafter Ladungssicherung vermeiden und welche maximalen Übermasse in der Schweiz erlaubt sind.

Auf einen Blick

  • Sicherung ist Pflicht: Der Baum muss immer mit Spanngurten befestigt werden (Art. 30 SVG). Das Stammende sollte bei Transport auf dem Dach nach vorne, im Innenraum zur Rückenlehne zeigen.

  • Längenbegrenzung beachten: Der Baum darf maximal 5 Meter über die Mitte der Hinterachse hinausragen. Bei einem Überhang von mehr als 1 Meter ist eine Kennzeichnung (Wimpel/Licht) obligatorisch.

  • Hohe Kosten bei Mängeln: Schlechte Sicherung kostet CHF 100.– Ordnungsbusse plus Gebühren. Bei Verkehrsgefährdung drohen zusätzliche Konsequenzen durch das Strassenverkehrsamt.

Transport im Auto: Die Regeln für den Innenraum

Der Transport im Auto ist oft die sicherste Variante, aber nur, wenn die Ladung korrekt gesichert ist.

Ladungssicherung ist Pflicht (Art. 30 SVG)

Stabilität: Legen Sie den Baum mit dem dicken Stammende voraus an die Rückenlehne der Vordersitze, um die Stabilität zu erhöhen und bei einer Bremsung ein Verrutschen zu verhindern.

Sicherung: Befestigen Sie den Baum immer mit Spanngurten (nicht nur mit Gummiseilen oder dem Transportnetz) an den Verankerungspunkten im Kofferraum oder an der Rückbank.

Wichtig: Die Ladung darf den Fahrzeuglenker in keiner Weise behindern (Sicht, Bedienung der Pedale, Handbremse).

Transport auf dem Dachgepäckträger

Der Transport auf dem Dach ist erlaubt, erfordert jedoch eine besonders sorgfältige Sicherung.

Stamm nach vorne: Der Baum muss mit dem Stammende nach vorne (zur Motorhaube) auf das Dach gelegt werden. Dies reduziert den Windwiderstand (Auftrieb) und verhindert, dass Äste bei einer Notbremsung abreissen und den nachfolgenden Verkehr gefährden.

Doppelte Sicherung: Sichern Sie den Baum mindestens an zwei Stellen mit robusten Spanngurten am Dachträger.

Tipp: Legen Sie eine Decke oder ein Tuch unter den Baum, um den Lack vor Harzflecken und Kratzern zu schützen.

Die maximal erlaubten Übermasse (Art. 73 VTS)

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Ladung sind strikt und müssen eingehalten werden, um eine Busse zu vermeiden.

Richtung Maximale Länge Relevant für den Christbaum
Nach vorne Max. 3 Meter ab der Mitte der Lenkvorrichtung (Steuer) Meist nur relevant bei sehr langen Ladeflächen.
Nach hinten Max. 5 Meter ab der Mitte der Hinterachse Entscheidend für sehr grosse Bäume.

Kennzeichnung bei Überhang (Art. 15 VTS)

Ragt die Ladung (der Baum) mehr als 1 Meter über den hintersten Punkt des Fahrzeugs (Kofferraumdeckel) hinaus, muss der Überhang klar gekennzeichnet werden:

Tagsüber: Kennzeichnung durch einen gut sichtbaren, mindestens 20x20 cm grossen Wimpel oder eine Tafel.

Nachts / bei schlechter Sicht: Kennzeichnung durch ein nach hinten wirkendes rotes Licht und einen roten Rückstrahler.

Wichtig: Die Kennzeichnung muss sich farblich deutlich vom Baum unterscheiden.

Bussen und rechtliche Folgen (Art. 30 SVG & Ordnungsbussenverordnung)

Ein unsachgemässer Transport wird in der Schweiz als mangelhafte Ladungssicherung geahndet.

Busse: Für ungenügende Ladungssicherung beträgt die Ordnungsbusse meist CHF 100.–.

Zusätzliche Kosten: Dazu kommen Verfahrenskosten (Staatsgebühr), welche die Busse schnell übersteigen können.

Verkehrsgefährdung: Ist die Ladung so schlecht gesichert, dass sie eine konkrete Verkehrsgefährdung darstellt (z.B. der Baum droht herunterzufallen und die Sicht verdeckt), kann dies zu einer Verwarnung oder einem Entzug des Führerausweises durch das Strassenverkehrsamt führen.

Transport im ÖV: Tram und Bus

Im öffentlichen Verkehr (ÖV) gilt der Baum nicht als übliches Handgepäck. Er darf nur mitgenommen werden, wenn er andere Fahrgäste nicht stört, gefährdet oder die Gänge blockiert. Aufgrund des Umfangs und des Risikos von Harzflecken wird der Transport eines ausgewachsenen Weihnachtsbaumes in Tram oder Bus nicht empfohlen und ist in vielen Transportreglementen explizit verboten oder nur in Randzeiten gestattet.

Transport mit dem Velo oder Lastenfahrrad (Bakfiets)

Wer seinen Christbaum mit dem Velo transportieren möchte, muss die Ladung so sichern, dass sie niemanden gefährdet. In der Schweiz sind die Möglichkeiten hierfür sehr begrenzt. Das beliebte niederländische Lastenfahrrad (Bakfiets) ist zwar technisch erlaubt, jedoch muss die Ladung so stabil fixiert werden, dass sie nicht verrutscht oder die Sicht des Fahrers einschränkt. Bei einem Unfall wegen mangelhafter Sicherung haftet der **Fahrzeuglenker** (Velofahrer). Für den Transport grösserer Tannen ist diese Methode in der Schweiz **nicht zur Nachahmung empfohlen**.

JUSTIS Tipp

Kontrollieren Sie immer vor der Fahrt: Wackelt der Baum bei geringem Tempo auf einer Probefahrt, ist er nicht sicher. Die Ladung muss jederzeit stabil sein, auch bei scharfen Bremsmanövern (SVG Art. 30). Die CHF 100.– Ordnungsbusse für mangelhafte Sicherung ist das kleinere Übel. Die grösseren Kosten entstehen, wenn der Baum vom Dach fällt und einen Unfall verursacht.

Gepostet am 5. Dezember 2018