Familie

Zuletzt aktualisiert am 20. April 2025

Kind vom verheirateten Mann – was bedeutet das rechtlich in der Schweiz?

Mein Freund und ich kriegen ein Kind. Allerdings ist er noch verheiratet. Hat die Tatsache, dass er mit mir ein Kind bekommt, aber mit einer anderen Frau verheiratet ist, rechtliche Konsequenzen für ihn?

Auf einen Blick

  • Ehebruch ist in der Schweiz rechtlich folgenlos – weder strafbar noch scheidungsrelevant.

  • Mit der Vaterschaft entstehen Unterhaltspflichten – auch ausserhalb einer Ehe.

  • Das gemeinsame Sorgerecht ist bei unverheirateten Eltern der Regelfall, wenn beide einverstanden sind.

Nein, die Tatsache des Ehebruchs an sich hat in der Schweiz weder zivilrechtliche noch strafrechtliche Konsequenzen für Ihren Freund. Das sogenannte Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht wurde bereits im Jahr 2000 abgeschafft, was bedeutet, dass der Grund für die Trennung oder Scheidung heute rechtlich keine Rolle mehr spielt. Ehebruch ist auch nicht strafbar.

Allerdings entstehen für ihn mit der Geburt des Kindes ausserhalb seiner Ehe Pflichten als Vater:

  • Als Vater Ihres Kindes ist er unterhaltspflichtig. Das heisst, er wird Ihr Kind monatlich finanziell unterstützen müssen (Alimente), sobald die Vaterschaft offiziell anerkannt ist.
  • Zudem müssen Sie beide, als nicht verheiratete Eltern, das Sorgerecht für das Kind regeln. Während früher in dieser Konstellation die Mutter automatisch die alleinige Sorge erhielt, ist heute auch bei unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht der Normalfall, sofern Sie eine entsprechende Erklärung abgeben oder die zuständige Behörde dies im Wohl des Kindes für richtig hält.

Die Geburt des Kindes hat also keine negativen rechtlichen Folgen aufgrund des Ehebruchs, sondern begründet Rechte und Pflichten aus der Vaterschaft ihm und dem Kind gegenüber.

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Gepostet am 7. Dezember 2016