Familie

Zuletzt aktualisiert am 1. Juni 2026

Gewaltfreie Erziehung wird Gesetz – was bedeutet das für Eltern und Kinder?

Darf man seinem Kind eine Ohrfeige geben? Was gilt bei Beschimpfungen oder Demütigungen? Ab dem 1. Juli 2026 steht im Schweizer Gesetz ausdrücklich, dass Kinder gewaltfrei erzogen werden sollen. Wir erklären, was sich ändert und wo Kinder Hilfe finden.

Auf einen Blick

  • Ab dem 1. Juli 2026 ist die gewaltfreie Erziehung ausdrücklich im Gesetz verankert.

  • Körperliche Bestrafungen wie Ohrfeigen oder Schläge sind nicht erlaubt.

  • Auch psychische Gewalt wie Demütigungen, ständiges Anschreien oder erniedrigende Strafen können problematisch sein.

  • Das neue Gesetz schafft keine neue Straftat. Kinder wurden bereits zuvor durch das Strafrecht geschützt.

Gewaltfreie Erziehung wird ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen

Am 1. Juli 2026 tritt eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) in Kraft. Neu hält das Gesetz ausdrücklich fest, dass Eltern ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt erziehen sollen. Verboten sind dabei nicht nur körperliche Bestrafungen, sondern auch seelische Verletzungen und andere Formen erniedrigender Behandlung. Mit der Gesetzesänderung möchte der Gesetzgeber ein klares Zeichen setzen: Gewalt gehört nicht zur Erziehung.

Waren Ohrfeigen vorher erlaubt?

Nein.

Zwar gab es lange Diskussionen darüber, ob Eltern ein sogenanntes «Züchtigungsrecht» hätten. Tatsächlich wurde der entsprechende Begriff bereits 1978 aus dem Gesetz gestrichen. Damals vertrat der Bundesrat allerdings die Ansicht, ein solches Recht sei bereits selbstverständlich und müsse deshalb nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Diese Haltung führte über viele Jahre zu Unsicherheiten. Das neue Gesetz schafft nun Klarheit: Kinder haben Anspruch auf eine gewaltfreie Erziehung.

Was sagt das Strafrecht?

Auch vor der Gesetzesänderung waren Kinder bereits durch das Strafrecht geschützt. Eine Ohrfeige kann beispielsweise als Tätlichkeit gelten. Werden dabei Verletzungen verursacht, kann sogar eine Körperverletzung vorliegen. Wer ein Kind schlägt, kann sich deshalb strafbar machen. Das neue Gesetz schafft somit keine neue Straftat. Es verankert vielmehr einen bereits bestehenden Grundsatz ausdrücklich im Zivilgesetzbuch.

Gewalt ist nicht nur körperlich

Wenn von Gewalt gesprochen wird, denken viele zuerst an Schläge oder Ohrfeigen. Kinder können aber auch durch Worte verletzt werden. Ständige Beschimpfungen, Demütigungen, Drohungen oder das Gefühl, absichtlich herabgesetzt zu werden, können ebenfalls schwer belasten. Deshalb erwähnt das Gesetz ausdrücklich auch seelische Verletzungen und andere erniedrigende Behandlungen.

Was können betroffene Kinder tun?

Nicht jedes Kind traut sich, über Gewalt zuhause zu sprechen. Viele haben Angst, dass ihnen niemand glaubt oder dass sich die Situation verschlimmert. Wichtig zu wissen: Kinder müssen solche Situationen nicht alleine bewältigen.

Wer zuhause körperliche oder psychische Gewalt erlebt, sollte mit einer Vertrauensperson sprechen. Das kann beispielsweise eine Lehrperson, die Schulsozialarbeit, ein Familienmitglied, eine Nachbarin oder ein Nachbar, die Trainerin im Sportverein oder eine andere erwachsene Bezugsperson sein.

Auch Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bieten vertrauliche Unterstützung an und helfen dabei, die nächsten Schritte zu planen.

JUSTIS Tipp

Wenn du zuhause geschlagen, bedroht, gedemütigt oder regelmässig angeschrien wirst, sprich mit einer Person, der du vertraust. Das kann zum Beispiel deine Lehrerin oder dein Lehrer, die Schulsozialarbeit, ein Familienmitglied oder eine andere erwachsene Bezugsperson sein.

Du bist nicht schuld daran und musst solche Erfahrungen nicht alleine bewältigen.

Falls du niemanden in deinem Umfeld ansprechen möchtest, kannst du dich auch direkt an die kostenlose Beratungsstelle «147» wenden. Dort erhalten Kinder und Jugendliche rund um die Uhr Unterstützung – telefonisch, per Chat oder per SMS.

Hilfe zu suchen ist kein Verrat an der Familie. Es ist ein wichtiger Schritt, um sich selbst zu schützen.

Gepostet am 1. Juni 2026