Gewaltfreie Erziehung: Auch eine Ohrfeige ist keine Erziehungsmethode

«Eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet» ist keine Rechtfertigung. Seit dem 1. Juli 2026 hält das Zivilgesetzbuch ausdrücklich fest, dass Eltern ihre Kinder ohne Gewalt erziehen müssen. Was bedeutet das im Alltag, wann ist eine Ohrfeige strafbar und wo erhalten Familien Hilfe?

Illustration eines kleinen hellblauen Kinderstuhls und eines blauen Sessels an einem Tisch mit offenem Buch.

Auf einen Blick

  • Art. 302 ZGB verlangt seit dem 1. Juli 2026 ausdrücklich eine Erziehung ohne Gewalt, insbesondere ohne körperliche Bestrafungen und erniedrigende Behandlung.

  • Eine Ohrfeige kann als Tätlichkeit oder Körperverletzung strafbar sein. Das Strafrecht schützte Kinder bereits vor der Gesetzesänderung.

  • Eltern und Kinder sollen bei Erziehungsschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln Beratung erhalten können. Dafür müssen die Kantone sorgen.

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Was steht neu im Zivilgesetzbuch?

Art. 302 Abs. 1 ZGB verpflichtet Eltern, die Entwicklung ihres Kindes zu fördern und zu schützen. Seit dem 1. Juli 2026 nennt die Bestimmung ausdrücklich auch die Erziehung ohne Gewalt. Körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung sind damit klar ausgeschlossen.

Die Regel betrifft mehr als Schläge. Auch eine Erziehung, die das Kind erniedrigt oder demütigt, widerspricht diesem Grundsatz. Grenzen setzen und Regeln vereinbaren bleibt Aufgabe der Eltern. Gewalt ist dafür kein zulässiges Mittel.

Ist es strafbar, das eigene Kind zu ohrfeigen?

Eine Ohrfeige ist kein erlaubtes Erziehungsmittel. Strafrechtlich kommt insbesondere eine Tätlichkeit nach Art. 126 StGB in Betracht, wenn der Schlag keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit verursacht. Auch ohne sichtbare Verletzung kann eine Ohrfeige deshalb strafbar sein.

Wird das Kind an Körper oder Gesundheit geschädigt, kann eine Körperverletzung vorliegen. Bei einer einfachen Körperverletzung nach Art. 123 StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe; eine Tätlichkeit wird mit Busse bestraft. Die genaue Einordnung hängt von den Umständen und den Folgen ab. Der Hinweis, man habe das Kind nur erziehen wollen, macht die Gewalt nicht zulässig.

Wird jede Ohrfeige automatisch von Amtes wegen verfolgt?

Strafbarkeit und Strafverfolgung sind zu unterscheiden. Eine einzelne Tätlichkeit wird grundsätzlich auf Strafantrag verfolgt. Bei wiederholten Tätlichkeiten gegenüber einem Kind, das unter der Obhut der handelnden Person steht oder für das sie zu sorgen hat, erfolgt die Verfolgung von Amtes wegen (Art. 126 Abs. 2 lit. a StGB).

Bei einer einfachen Körperverletzung an einem solchen Kind ist bereits die einzelne Tat von Amtes wegen zu verfolgen (Art. 123 Ziff. 2 StGB). Dafür muss also kein zweiter Vorfall abgewartet werden.

Die Antragsvoraussetzung bei einer einzelnen Tätlichkeit ist keine Erlaubnis für eine «einmalige» Ohrfeige. Wer betroffen ist oder sich um ein Kind sorgt, kann sich unabhängig von dieser rechtlichen Einordnung beraten lassen.

War Gewalt gegen Kinder vorher erlaubt?

Die Änderung vom Juli 2026 schafft keinen neuen Straftatbestand. Das Strafrecht und der zivilrechtliche Kindesschutz boten bereits zuvor Schutz vor Gewalt. Neu ist die ausdrückliche Formulierung der gewaltfreien Erziehung im ZGB, verbunden mit dem Auftrag, Beratung zugänglich zu machen.

Historische Vorstellungen über ein elterliches «Züchtigungsrecht» erklären frühere Diskussionen. Eine heutige Befugnis, das eigene Kind zu schlagen, lässt sich daraus nicht ableiten.

Wann wird die Kindesschutzbehörde tätig?

Der Schutz des Kindes ist nicht davon abhängig, ob bereits eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Ist das Kindeswohl gefährdet und können oder wollen die Eltern die Gefahr nicht selbst beheben, trifft die Kindesschutzbehörde geeignete Massnahmen (Art. 307 ZGB).

Welche Massnahme erforderlich ist, hängt von der Situation ab. Möglich sind beispielsweise Weisungen oder Unterstützung durch eine Beistandschaft. Eine Unterbringung ausserhalb der Familie erfolgt nicht automatisch nach jedem Vorfall. Art. 310 ZGB setzt dafür voraus, dass der Gefährdung nicht anders begegnet werden kann.

Wo bekommen Eltern und Kinder Unterstützung?

Nach Art. 302 Abs. 4 ZGB müssen die Kantone dafür sorgen, dass Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln Beratungsstellen aufsuchen können. Hilfe ist nicht erst dann sinnvoll, wenn Gewalt bereits geschehen ist.

  • Für Eltern: Die Elternberatung von Pro Juventute unterstützt bei Erziehungsfragen und familiären Krisen. Telefonisch ist sie unter 058 261 61 61 rund um die Uhr erreichbar.
  • Für Kinder und Jugendliche: Beratung + Hilfe 147 bietet unter der Nummer 147 rund um die Uhr kostenlose und vertrauliche Unterstützung.
  • Bei unmittelbarer Gefahr: Rufen Sie die Polizei unter 117. Bei Verletzungen sollte das Kind medizinisch versorgt werden.

Gesetz und Hintergründe nachlesen

Die Übersicht des Bundesamts für Justiz erläutert die Gesetzesänderung und bestätigt das Inkrafttreten am 1. Juli 2026. Die Beratungen sind im Parlamentsgeschäft 24.077 dokumentiert.

Rechtsgrundlagen: Art. 302 ZGB, Art. 307 ff. ZGB sowie Art. 123 StGB und Art. 126 StGB.

JUSTIS Tipp
Früh Unterstützung holen

Wenn Sie merken, dass eine Situation eskaliert, unterbrechen Sie den Streit und sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind sicher betreut ist. Holen Sie sich Unterstützung, bevor Überforderung in Gewalt umschlägt. Ist bereits etwas passiert, übernehmen Sie Verantwortung und suchen Sie Hilfe. Ihr Kind trägt keine Schuld daran, dass Sie Gewalt angewendet haben.

Gepostet am 26. September 2026