Elternplanet

Zuletzt aktualisiert am 18. August 2021

Ist die Abgabe von E-Zigaretten an Minderjährige erlaubt?

Sie qualmen nicht, sind teils duftneutral oder riechen gar nach Aprikose, Kirsche oder Apfel und erfreuen sich, vor allem bei Jugendlichen, immer grösserer Beliebtheit. Die Rede ist von E-Shishas oder E-Zigaretten. Ist die Abgabe an Jugendliche erlaubt?

Tabakwaren dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, sagt das Bundesgesetz über Tabakprodukte (Art. 19). Dann gilt dieses Abgabeverbot doch bestimmt auch für E-Zigaretten und E-Shishas, könnte man meinen. Doch so klar ist die gesetzliche Lage in der Schweiz leider nicht. Grundsätzlich können E-Zigaretten ohne Nikotin in der ganzen Schweiz ohne Altersbeschränkung gekauft werden. Aber beginnen wir von vorne.

Was genau sind E-Zigaretten/ E-Shishas überhaupt?

Elektronische Zigaretten und E-Shishas, beide gibt es sowohl für den Einweggebrauch als auch zum Auffüllen, bestehen aus einem Mundstück, einem Akku, einem Verdampfer und einer Kartusche. Die Kartusche enthält das sogenannte Liquid, eine Flüssigkeit aus Wasser, Lösungsmittel und Aromastoffen. Durch das Ziehen am Mundstück oder auf Knopfdruck verdampft diese Flüssigkeit. E-Zigaretten und E-Shishas werden somit wie gewöhnliche Zigaretten konsumiert, sprich inhaliert. Meist sind sie kugelschreiberähnlich und relativ bunt, was unter anderem bei Jugendlichen grossen Anklang findet. So schreibt die Lungenliga, dass über ein Drittel der 15- bis 19-Jährigen und rund 30 % der 20- bis 24-Jährigen E-Zigaretten oder E-Shishas nutzen.

Rechtliche Situation

In der Schweiz sind im Handel nur Liquids ohne Nikotin zugelassen. Allerdings dürfen E-Zigaretten mit Nikotin in beschränkter Anzahl für den Eigengebrauch importiert werden. Letztere lassen sich leicht online bestellen.

Bisher sind Liquids den Tabakprodukten gesetzlich nicht gleichgestellt. Was wiederum bedeutet, dass die Abgabe dieser Liquids oder E-Zigaretten / E-Shishas an Minderjährige nicht ausdrücklich verboten ist. Dies soll sich mit dem neuen Tabakproduktegesetz, welches voraussichtlich 2018 in Kraft treten wird, jedoch ändern. Denn im Rahmen des neuen Gesetzes sollen unter anderem Produkte ohne Tabak, die zum Rauchen bestimmt sind, den Tabakprodukten gleichgestellt werden.

Gesundheitlicher Aspekt

Langzeitstudien zur Auswirkung von E-Zigaretten auf die Gesundheit bei wiederholtem Gebrauch gibt es keine. Untersuchungen würden zeigen, dass der Stoff Propylenglykol zur künstlichen Erzeugung von Rauch und Nebel, welcher in den E-Zigaretten / E-Shishas enthalten ist, akute Irritationen der Atemwege hervorrufen und die Aromastoffe Allergien auslösen können. Zudem seien die Inhaltsstoffe häufig nicht klar deklariert.

Die Lungenliga rät klar vom Konsum von elektronischen Zigaretten und E-Shishas ab.

Gepostet am 28. April 2017