Durch den Mieter

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Mietzinsreduktion wegen Umbau?

Seit bald einem Jahr werden bei uns im Haus Geschäftsräume und Wohnungen umgebaut. Wir leiden unter der Lärm- und Schmutzbelastung. Es kam sogar schon vor, dass wir Mieter Abends vor verschlossener Haustüre standen, weil wir nicht über die Schlossauswechslung informiert wurden. Können wir eine Mietzinsreduktion fordern und verlangen, dass man uns verbindlich sagt, wann die Bauarbeiten abgeschlossen sind?

Antwort

Ja, als Mieter können Sie für Unannehmlichkeiten wie Lärm, Staub, etc. während der Bauzeit vom Vermieter schriftlich eine angemessene Minderung des Mietzinses verlangen. Wie hoch die Mietzinsreduktion sein sollte, hängt vom Umfang des Umbaus ab. Den Brief mit Ihrer Anfrage um eine Mietzinsreduktion sollten Sie innerhalb der Bauzeit per Einschreiben verschicken. Führen Sie darin darin kurz auf, welche Unannehmlichkeiten Sie zu welcher Tageszeit und zu welchem Umfang erfahren. Eine Vorlage des Briefes finden Sie auf der Webseite des Mieterverbandes.

Lehnt der Vermieter die Reduktion ab, so raten wir Ihnen mit allfälligen rechtlichen Schritten bis zum Ende der Bauarbeiten zu warten: Denn erst nach dem Umbau lässt sich definitiv sagen, um wie viel und für welchen Zeitraum die Miete reduziert werden muss. Der Mieterverband gibt in seinem Merkblatt „Gerichtsentscheide: Mietzinsreduktion bei Mängel“ eine Übersicht zu üblichen Mietzinsreduktionen bei Umbau (siehe 9. Renovation und Umbau im Miethaus).

Eigentlich wäre es die Aufgabe des Vermieters, vor Beginn der Bauarbeiten über den genauen Umfang und Zeitplan des Umbaus zu informieren. Da dies anscheinend nicht der Fall war, sollten Sie weitere Fragen an den Vermieter schriftlich stellen. Er ist verpflichtet, vor und während des Umbaus die Unannehmlichkeiten für die Mieter so gering wie möglich zu halten.

Am besten führen Sie ein Umbautagebuch und dokumentieren Lärm, Dreck, andere Unannehmlichkleiten und sonstige Beeinträchtigungen mit Fotos und schriftlichen Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit. Damit kann später auch eruiert werden, wie hoch die Mietzinsreduktion sein sollte.

Gepostet am 29. September 2016