Wie lang müssen Eltern für ihre Kinder zahlen?

Meine Tochter ist 23 Jahre alt und hat die KV-Lehre vor drei Jahren mit der Berufsmaturität abgeschlossen. Sie lebt heute nicht mehr bei uns, möchte nun aber noch ein Studium beginnen. Sind wir als Eltern verpflichtet, Sie wieder zu unterstützen?

Familienhaus, Münzweg, Bücher und Abschlusskappe auf dem Weg zu einem Studierplatz.

Auf einen Blick

  • Unterhalt während einer angemessenen Ausbildung kann über den 18. Geburtstag hinaus geschuldet sein.

  • Es gibt keine starre Grenze bei 25; Ausbildungsweg und Zumutbarkeit sind entscheidend.

  • Klären Sie Ausbildungsplan, Unterbrechung, eigenes Einkommen und Studienkosten gemeinsam.

Unterhalt nach 18: Wann müssen Eltern weiter zahlen?

Hat ein Kind bei Volljährigkeit noch keine angemessene Ausbildung, müssen die Eltern nach Art. 277 Abs. 2 ZGB weiter unterstützen, soweit ihnen dies nach den gesamten Umständen zugemutet werden kann. Die Ausbildung muss innerhalb der üblichen Zeit abgeschlossen werden. Eine starre Grenze beim 25. Geburtstag gilt nicht.

Studium nach KV-Lehre und Berufsmaturität: Noch Erstausbildung?

Eine Lehre mit Berufsmaturität und ein anschliessendes Studium können Teil eines zusammenhängenden Ausbildungswegs sein. Das ist aber kein automatischer Anspruch auf jedes spätere Studium. Bei Ihrer 23-jährigen Tochter sind insbesondere der ursprüngliche Ausbildungsplan, die dreijährige Unterbrechung, ihre bisherige Tätigkeit und das geplante Studium zu klären. Das Alter allein reduziert eine Pflicht nicht nach einem festen Prozentsatz.

Wie viel Unterhalt ist für die Eltern zumutbar?

Bedarf, eigener Verdienst der Tochter und finanzielle Verhältnisse der Eltern sind zu berücksichtigen. Ob eine zumutbare Erwerbstätigkeit neben dem Studium möglich ist, hängt von der Ausbildung ab. Auch angemessene Wohnkosten und eine tatsächlich zumutbare Wohnmöglichkeit bei den Eltern spielen eine Rolle. Es besteht keine für alle Familien passende Rechnung mit einem pauschalen Mindestzuschlag.

Prüfung nicht bestanden: Darf ich die Zahlungen einstellen?

Ein einzelner Rückschlag beendet den Anspruch nicht automatisch. Ausbildungsfortschritt, Gründe und realistische Abschlussaussichten sind zu prüfen. Stellen Sie Zahlungen aus einem bestehenden Urteil oder genehmigten Vertrag nicht ungeprüft ein; gegebenenfalls ist eine Anpassung erforderlich. Ab Volljährigkeit steht der Unterhaltsanspruch grundsätzlich dem Kind selbst zu. Halten Sie Umfang und Dauer einer neuen Vereinbarung nachvollziehbar fest.

JUSTIS Tipp
Unterhalt bis zum Abschluss der Erstausbildung

Klären Sie Ausbildungsplan, Unterbrechung, eigenes Einkommen und Studienkosten gemeinsam. Lassen Sie prüfen, ob das Studium noch zur angemessenen Erstausbildung gehört und welcher Beitrag zumutbar ist. Ändern Sie einen bestehenden Unterhaltstitel nicht eigenmächtig.

Gepostet am 7. Dezember 2016