Wer bezahlt die Rechnung des Garagisten?

Kürzlich war ich einkaufen. Als ich wieder zurück im Parkhaus in mein Auto einsteigen wollte, sah ich, dass jemand eine Visitenkarte unter meinen Scheibenwischer geklemmt hatte. Darauf stand: Seine siebenjährige Tochter habe eine kleine Beule in mein Auto gemacht. Er würde die Kosten tragen. Ich liess also die Beule von meinem Garagisten ausbessern und gab diesem als Rechnungsadresse die Adresse auf der Visitenkarte an. Nun nach der 3. Mahnung an den Herrn hat mein Garagist die Rechnung an mich geschickt mit der Aufforderung ich müsse diese innert vier Tagen und inklusive Mahngebühren bezahlen, weil die Rechnung von besagtem Mann noch immer nicht beglichen wurde. Muss ich diese nun bezahlen?

Blaue Autotür mit Reparaturwerkzeug, leerer Rechnung, Richtungsband und Münzstapeln.

Auf einen Blick

  • Wer die Autoreparatur im eigenen Namen bestellt, schuldet grundsätzlich den Werklohn.

  • Die Zahlungszusage eines Dritten befreit nicht automatisch von der Rechnung.

  • Prüfen Sie zuerst, wer den Reparaturvertrag abgeschlossen hat.

Autoreparatur bestellt: Wer schuldet der Garage den Werklohn?

Wenn Sie die Reparatur im eigenen Namen bestellt haben, sind Sie grundsätzlich Vertragspartnerin der Garage und schulden den vereinbarten Werklohn. Eine andere Rechnungsadresse oder die Zusage eines Dritten, den Schaden zu bezahlen, befreit Sie nicht automatisch. Anders kann es bei einer ausdrücklich vereinbarten Vertragsübernahme oder direkten Abrechnung sein.

Mahngebühren der Garage: Muss ich alle Zuschläge zahlen?

Prüfen Sie Rechnung, Fälligkeit und vereinbarte Bedingungen. Mahngebühren sind nicht allein deshalb geschuldet, weil sie auf einer Mahnung stehen. Verzugszinsen und weitergehender Schaden müssen ihre gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen erfüllen. Lassen Sie strittige Zuschläge prüfen und klären Sie den unbestrittenen Rechnungsbetrag zeitnah.

Reparaturkosten vom Vater des Kindes zurückfordern

Bewahren Sie die Visitenkarte, Fotos, Reparaturbelege und Nachrichten auf. Fordern Sie den zugesagten Betrag mit einer angemessenen Zahlungsfrist nachweisbar ein. Die Kostenübernahme kann für einen Anspruch wichtig sein; ob sie bewiesen und rechtlich verbindlich ist, muss im Streitfall geprüft werden.

Eltern haften nicht automatisch für jeden Schaden ihres Kindes. Ein Anspruch gegen den Vater kann sich aus seiner eigenen verbindlichen Zusage oder aus gesetzlichen Haftungsregeln ergeben. Auch zusätzliche Mahnkosten lassen sich nicht pauschal vollständig weiterbelasten. Vor einer Betreibung sollten Anspruch, Beweise und Betrag geklärt sein.

JUSTIS Tipp
Vertragspartner haftet – Regress beim Verursacher suchen

Prüfen Sie zuerst, wer den Reparaturvertrag abgeschlossen hat. Sichern Sie die Kostenübernahme und sämtliche Belege. Klären Sie strittige Mahngebühren gesondert und lassen Sie Ihre Rückforderung prüfen, bevor Sie weitere Kosten auslösen.

Gepostet am 7. Dezember 2016