Mein Freund und ich haben uns kürzlich getrennt. Ich bin aus seiner Wohnung ausgezogen. Nun habe ich aber in den letzten drei Jahren einiges zur Wohnung beigesteuert. Unter anderem habe ich eine Waschmaschine, Vorhänge und weitere Sachen gekauft. Darf ich diese Sachen alle mitnehmen?
Auf einen Blick
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Eigene Sachen können Sie nach einer Trennung grundsätzlich herausverlangen.
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Bei gemeinsamen Anschaffungen oder Einbauten müssen Eigentum und Abmachungen zuerst geklärt werden.
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Sichern Sie Kaufbelege und prüfen Sie auch Geschenke, gemeinsame Anschaffungen und Einbauvereinbarungen.
Eigene Sachen nach der Trennung: Was darf ich mitnehmen?
Gegenstände in Ihrem Alleineigentum dürfen Sie grundsätzlich herausverlangen. Das gilt unabhängig davon, wem die Wohnung gehört. Kaufbelege und Zahlungsnachweise sind wichtige Indizien, beweisen aber nicht in jedem Fall das heutige Eigentum: Eine Sache kann verschenkt oder durch eine andere Abmachung übertragen worden sein.
Waschmaschine und Einbauten: Was muss ich vorher klären?
Bei fest eingebauten Gegenständen ist zusätzlich zu prüfen, ob sie Bestandteil des Gebäudes geworden sind oder welche Vereinbarung über den Einbau besteht. Bauen Sie nichts eigenmächtig aus, wenn dadurch Schäden entstehen können. Auch eine Verrechnung mit der Miete oder eine gemeinsame Anschaffung kann die Ansprüche verändern.
Hausrat aufteilen: Wie vermeiden wir Streit?
Erstellen Sie eine Liste, sichern Sie Belege und vereinbaren Sie schriftlich, wer welche Sache erhält und wann sie abgeholt wird. Bei Miteigentum oder ungeklärter Eigentumslage ist eine einvernehmliche Aufteilung sinnvoll. Lassen Sie streitige Ansprüche prüfen, statt heimlich Sachen aus der Wohnung zu entfernen.
Sichern Sie Kaufbelege und prüfen Sie auch Geschenke, gemeinsame Anschaffungen und Einbauvereinbarungen. Halten Sie die Aufteilung und Abholung schriftlich fest. Bei strittigem Eigentum oder drohenden Schäden helfen wir Ihnen, das weitere Vorgehen zu klären.
Gepostet am 7. Dezember 2016