Sexualstrafrecht Schweiz: «Nein heisst Nein» und Freezing

Seit 1. Juli 2024 erfassen die Artikel 189 und 190 StGB sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person auch ohne Gewalt oder Drohung.

Abstrakte erhobene Hand neben zwei getrennten persönlichen Bereichen, roter Grenze und geschlossener Tür.

Auf einen Blick

  • Ein entgegenstehender Wille kann durch Worte oder Verhalten erkennbar sein.

  • Auch das Ausnutzen eines Schockzustands ist ausdrücklich erfasst.

  • Niemand muss sich körperlich wehren. Bei Übergriffen helfen Polizei, medizinische Versorgung und Opferhilfe.

Was bedeutet «Nein heisst Nein»?

Seit 1. Juli 2024 sind sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person nach Artikel 189 StGB strafbar, auch wenn keine Gewalt, Drohung oder andere Nötigung eingesetzt wird. Ein Nein kann durch Worte oder Verhalten ausgedrückt werden.

Bei Geschlechtsverkehr oder einer ähnlichen Handlung mit Eindringen in den Körper ist Artikel 190 über Vergewaltigung relevant. Er schützt Menschen unabhängig vom Geschlecht. Nicht jede sexuelle Handlung gegen den Willen wird damit rechtlich als Vergewaltigung eingeordnet; Artikel 189 erfasst andere Handlungen.

Freezing: Körperlicher Widerstand ist nicht nötig

Das Gesetz nennt ausdrücklich das Ausnutzen eines Schockzustands für sexuelle Handlungen. Wer erstarrt, muss nicht kämpfen oder ein hörbares Nein sagen, damit diese gesetzliche Regel greifen kann.

Ob ein entsprechender Wille oder Schockzustand vorlag und wie die andere Person damit umging, wird anhand der konkreten Umstände beurteilt. Schweigen ist kein verlässlicher Nachweis für Zustimmung. Eine frühere Zustimmung gilt nicht unbegrenzt für weitere Handlungen.

Gewalt und Drohung bleiben strafbar

Die früheren Nötigungstatbestände wurden nicht einfach abgeschafft. Gewalt, Drohung, psychischer Druck und weitere Formen von Nötigung sind weiterhin mit höheren Strafrahmen erfasst.

Bei Vergewaltigung ohne Nötigung sieht Artikel 190 Absatz 1 bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe vor; bei Nötigung nach Absatz 2 ein bis zehn Jahre. Besonders grausame oder mit gefährlichen Gegenständen begangene Taten unterstehen weiteren Regeln.

Heimlich das Kondom entfernen: Stealthing

Wer ein vereinbartes Kondom heimlich weglässt oder entfernt, überschreitet die Bedingungen der Einwilligung. Das kann strafbar sein. Die genaue Einordnung hängt von Handlung, Umständen und Tatzeitpunkt ab; für ältere Ereignisse gilt nicht automatisch das neue Recht.

Unterstützung nach einem sexuellen Übergriff

Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 117, bei medizinischem Notfall 144. Holen Sie zeitnah medizinische Hilfe, auch zur Dokumentation von Verletzungen und möglichen Beweisen. Sichern Sie vorhandene Nachrichten und notieren Sie den Ablauf, soweit es für Sie möglich ist.

Die Opferhilfe berät kostenlos und vertraulich rund um die Uhr unter 142. Sie können dort Unterstützung suchen, ohne zuerst Anzeige zu erstatten. Eine Beratungsstelle kann auch die nächsten medizinischen und rechtlichen Schritte mit Ihnen besprechen.

JUSTIS Tipp
Grenzen respektieren und Hilfe suchen

Klären Sie Unsicherheit, statt Schweigen als Zustimmung zu behandeln. Respektieren Sie jede Ablehnung und einen Abbruch. Nach einem Übergriff können Sie sich auch ohne bereits erstattete Anzeige vertraulich an die Opferhilfe wenden.

Gepostet am 20. April 2025