Spielzeug wegräumen oder den Tisch decken: Zu Hause können alle mithelfen. Aufgaben müssen zu deinem Alter und deinen Fähigkeiten passen.
Auf einen Blick
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Eltern und Kinder schulden einander Rücksicht und Unterstützung.
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Das Gesetz legt keine feste Zahl an Haushaltstunden fest.
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Aufgaben sollen machbar sein und Schule, Erholung und Sicherheit berücksichtigen.
Was sagt das Schweizer Gesetz über Mithilfe?
Artikel 272 ZGB verlangt gegenseitige Unterstützung, Rücksicht und Achtung zwischen Eltern und Kindern. Eltern dürfen im Rahmen der Erziehung angemessene Aufgaben geben. Sie müssen dabei deine Entwicklung, Reife und Meinung berücksichtigen.
Es gibt keine gesetzliche Tabelle, die jedem Alter bestimmte Putzstunden zuweist. Artikel 328 ZGB regelt die Unterstützung bedürftiger Verwandter und ist keine besondere Vorschrift über Kinder-Hausarbeit.
Welche Aufgaben passen zu deinem Alter?
Wenn du klein bist, kannst du mit Hilfe Spielzeug versorgen, Socken sortieren oder beim Tischdecken helfen. Als Schulkind kommen je nach Fähigkeiten Zimmer aufräumen, Geschirr versorgen oder ein Haustier füttern dazu.
Jugendliche können etwa staubsaugen, einfache Gerichte zubereiten oder kleine Einkäufe erledigen. Das sind Beispiele, keine gesetzlichen Altersgrenzen. Bei heissen Herdplatten, Reinigungsmitteln oder schweren Lasten müssen Erwachsene für Sicherheit sorgen.
Schule, Freizeit und Mitsprache bleiben wichtig
Mithilfe soll fair verteilt sein. Schule, Schlaf und Erholung dürfen nicht durch übermässige Aufgaben verdrängt werden. Eltern sollen dir Dinge zeigen und in wichtigen Fragen deine Meinung hören. Du musst nicht die Verantwortung eines Erwachsenen für die ganze Familie tragen.
Wer eigenes Geld verdient und bei den Eltern lebt, kann nach Artikel 323 ZGB zu einem angemessenen Beitrag an den eigenen Unterhalt verpflichtet werden. Das ist eine andere Frage als gewöhnliches Aufräumen.
Was tun, wenn es Streit gibt?
Besprecht eine konkrete Aufgabe und sucht einen machbaren Plan. Wenn du überfordert wirst oder Gewalt erlebst, sprich mit einer Vertrauensperson. Unter 147 erreichst du die Kinder- und Jugendberatung kostenlos und vertraulich rund um die Uhr; bei unmittelbarer Gefahr hilft die Polizei unter 117.
Überlegt zusammen, wer welche Aufgabe übernimmt und wann Zeit dafür ist. Sag, wenn eine Aufgabe zu schwer ist oder du Hilfe brauchst. Mithilfe darf nicht mit Schlägen oder Erniedrigung erzwungen werden.
Gepostet am 10. Dezember 2025