Mein Freund und ich kriegen ein Kind. Allerdings ist er noch verheiratet. Hat die Tatsache, dass er mit mir ein Kind bekommt, aber mit einer anderen Frau verheiratet ist, rechtliche Konsequenzen für ihn?
Auf einen Blick
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Die Ehe des Vaters schliesst eine Anerkennung seines Kindes mit einer anderen Frau nicht aus.
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Elterliche Sorge, Betreuung und Unterhalt müssen jeweils gesondert geregelt werden.
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Klären Sie Anerkennung, elterliche Sorge und Betreuung mit den zuständigen Stellen.
Kind mit einem verheirateten Mann: Ist Ehebruch strafbar?
Ehebruch ist in der Schweiz kein Straftatbestand. Das Scheidungsrecht beruht nicht auf einer Schuldzuweisung für das Scheitern der Ehe. Daraus folgt jedoch nicht, dass eine neue Beziehung oder die Geburt eines Kindes in jeder Hinsicht ohne zivilrechtliche Auswirkungen bleibt. Familienpflichten und die konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse sind gesondert zu betrachten.
Vaterschaft anerkennen: Welche Pflichten entstehen?
Besteht das Kindesverhältnis nur zu Ihnen als Mutter, kann der Vater das Kind beim Zivilstandsamt anerkennen. Dass er mit einer anderen Frau verheiratet ist, schliesst diese Anerkennung nicht aus. Bei fehlender Anerkennung kommt eine gerichtliche Feststellung infrage. Der Unterhalt richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und den Verhältnissen der Eltern; der Betrag muss vereinbart und genehmigt oder gerichtlich festgelegt werden.
Unverheiratete Eltern: Wie wird die elterliche Sorge geregelt?
Gemeinsame elterliche Sorge ist grundsätzlich der Regelfall, entsteht aber nicht allein automatisch durch die Geburt oder Anerkennung. Die Eltern können die gemeinsame Erklärung abgeben. Bei Uneinigkeit kann die KESB angerufen werden; sie entscheidet nach dem Kindeswohl. Bis zur Erklärung oder entsprechenden Entscheidung liegt die Sorge grundsätzlich bei der Mutter.
Betreuung und Unterhalt: Was sollte ich früh klären?
Unterscheiden Sie elterliche Sorge, Obhut, Kontakte und Kindesunterhalt. Treffen Sie nachvollziehbare Absprachen und lassen Sie einen Unterhaltsvertrag genehmigen. Melden Sie sich bei Streit frühzeitig, damit Zuständigkeit, Fristen und allfällige Versicherungsschutzfragen geklärt werden können.
Klären Sie Anerkennung, elterliche Sorge und Betreuung mit den zuständigen Stellen. Halten Sie Unterhaltsabsprachen fest und lassen Sie den Vertrag genehmigen.
Gepostet am 7. Dezember 2016