Kinderlärm: Unsere Nachbarin beschwert sich

Unsere Nachbarin beklagt sich regelmässig darüber, dass unsere Kinder (2 und 4 Jahre) zu laut sind. Da sie Spätschicht arbeitet, bittet sie uns, morgens ruhig zu sein. Obwohl ich mich sehr um morgendliche Ruhe bemühe, lässt sich dies mit so kleinen Kindern nur schwer einhalten. Meiner Nachbarin mag ich jeweils schon gar nicht mehr begegnen, weil sie mich jedes Mal mürrisch zurecht weist. Was sagt das Gesetz zu Kinderlärm?

Spielecke mit Bauklötzen und Holzzug, deren Schallwellen zu einer benachbarten Wohnungstür reichen.

Auf einen Blick

  • Normale Geräusche kleiner Kinder gehören zum Wohnen; zugleich gilt gegenseitige Rücksichtnahme.

  • Hausordnung und örtliche Ruhezeiten sind zu beachten, soweit Lärm vermieden werden kann.

  • Suchen Sie konkrete Lösungen und lassen Sie eine Abmahnung oder Kündigung prüfen.

Kinderlärm in der Mietwohnung: Was müssen Nachbarn tolerieren?

Nach Art. 257f OR müssen Mietende auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen. Gleichzeitig gehört altersübliches Spielen und gelegentliches Weinen kleiner Kinder zum Wohnen. Von zwei- und vierjährigen Kindern lässt sich nicht dieselbe Ruhe verlangen wie von Erwachsenen.

Ruhezeiten: Gelten sie auch für Kinder?

Prüfen Sie die Hausordnung und die örtlichen Regeln. Es gibt keine für jede Schweizer Wohnung identische Mittags- oder Nachtruhe. Vermeidbarer Lärm sollte während der Ruhezeiten reduziert werden. Nächtliches Toben ist anders zu beurteilen als ein Kleinkind, das trotz Betreuung weint. Auch tagsüber ist nicht jede Lautstärke unbegrenzt zulässig.

Nachbarin arbeitet Spätschicht: Was lässt sich vereinbaren?

Die Schichtarbeit Ihrer Nachbarin macht nicht den ganzen Morgen zur verbindlichen Ruhezeit. Suchen Sie trotzdem eine praktische Lösung: ruhige Spiele am frühen Morgen, Teppiche gegen Trittschall oder andere Spielorte können helfen. Erklären Sie zugleich, welche Geräusche sich bei kleinen Kindern nicht vermeiden lassen.

Streit wegen Kinderlärm: Wann hilft eine Mediation?

Halten Sie konkrete Beschwerden und Ihre Lösungsvorschläge fest. Bei einem anhaltenden Konflikt können Verwaltung oder eine freiwillige Mediation unterstützen. Ob eine Beschwerde oder Kündigung rechtlich Bestand hat, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie eine Abmahnung oder Kündigung zeitnah prüfen.

JUSTIS Tipp
Rücksicht nehmen und gemeinsam Lösungen finden

Zeigen Sie Gesprächsbereitschaft, aber lassen Sie sich nicht verunsichern. Falls der Konflikt eskaliert, kann eine Mediation helfen, wieder zu einem friedlichen Miteinander zu finden.

Gepostet am 29. September 2016