Krank in den Ferien – kann ich die Ferientage nachholen?

Wer krank wird, will sich erholen – erst recht im Urlaub. Doch was gilt rechtlich, wenn man während der Ferien erkrankt? Und was, wenn das Arztzeugnis erst nach der Reise ausgestellt wird?

Auf einen Blick

  • Krankheit gibt nur dann Anspruch auf Nachbezug, wenn die Erholung wesentlich beeinträchtigt ist.

  • Ferienunfähigkeit ist von blosser Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden und zu belegen.

  • Melden Sie die Erkrankung rasch dem Arbeitgeber und lassen Sie den Zeitraum sowie die beeinträchtigte Erholung ärztlich bestätigen.

Krank in den Ferien: Wann kann ich Ferientage nachholen?

Entscheidend ist, ob die Krankheit oder Verletzung die Erholung wesentlich verhindert hat. Arbeitsunfähigkeit allein bedeutet nicht automatisch Ferienunfähigkeit. Leichtes Unwohlsein genügt in der Regel nicht; auch eine kurze, aber schwere Erkrankung ist jedoch anhand der konkreten Umstände zu beurteilen.

Ferienunfähigkeit nachweisen: Was muss im Arztzeugnis stehen?

Informieren Sie den Arbeitgeber möglichst rasch und lassen Sie sich vor Ort untersuchen. Ein ärztliches Zeugnis sollte den betroffenen Zeitraum und die Ferienunfähigkeit nachvollziehbar bestätigen. Medikamentenbelege und weitere zeitnahe Unterlagen können unterstützen, ersetzen die medizinische Beurteilung aber nicht.

Rückwirkendes Arztzeugnis: Wird es anerkannt?

Ein später ausgestelltes Zeugnis ist nicht automatisch wertlos. Sein Beweiswert hängt unter anderem davon ab, auf welchen Befunden die rückwirkende Einschätzung beruht. Eine Beurteilung allein aufgrund späterer Schilderungen kann leichter bestritten werden. Bewahren Sie deshalb schon während der Erkrankung Belege auf.

Ferientage zurückverlangen: Wie gehe ich vor?

Reichen Sie die Unterlagen ein und beantragen Sie die Gutschrift der nachgewiesenen Tage. Verlängern Sie die laufenden Ferien nicht eigenmächtig. Den neuen Ferienbezug müssen Sie mit dem Arbeitgeber abstimmen. Bei Uneinigkeit können rechtliche Beratung und gegebenenfalls die zuständige Schlichtungsbehörde helfen.

SECO: Krankheit während der Ferien

JUSTIS Tipp
Ferienunfähigkeit zeitnah dokumentieren

Melden Sie die Erkrankung rasch dem Arbeitgeber und lassen Sie den Zeitraum sowie die beeinträchtigte Erholung ärztlich bestätigen. Verlängern Sie Ferien nicht ohne Absprache.

Gepostet am 6. Dezember 2016