Kind lädt Spiele übers Smartphone: Muss ich die Rechnung bezahlen?

Mein minderjähriger Sohn, 12 Jahre alt, hat über sein Smartphone mehrere Verträge für Spiele-Abos abgeschlossen – so kamen einige hundert Franken zusammen. Ich kann und will nicht bezahlen und nun habe ich eine Betreibung am Hals. Ich habe bereits Rechtsvorschlag dagegen erhoben. Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Auf einen Blick

  • Spielabos eines Kindes sind getrennt vom Mobilfunkvertrag zu prüfen.

  • Zustimmung, Urteilsfähigkeit und frei verfügbare Mittel bestimmen, ob zusätzliche Verpflichtungen wirksam sind.

  • Verlangen Sie die Vertrags- und Bestelldaten der Zusatzdienste und bestreiten Sie strittige Positionen begründet.

Spiele-Abos des Kindes: Bin ich als Elternteil Vertragspartner?

Wer das normale Mobilfunkabo abgeschlossen hat, schuldet grundsätzlich die vereinbarten Leistungen dieses Vertrags. Zusätzliche Spiele- oder Mehrwertdienstverträge des Kindes sind gesondert zu prüfen. Dass die Kosten auf derselben Telefonrechnung erscheinen, macht Sie nicht automatisch zum Vertragspartner jedes Zusatzdiensts.

Minderjährige und Online-Verträge: Wann braucht es Zustimmung?

Ein urteilsfähiges minderjähriges Kind benötigt für Verpflichtungen grundsätzlich die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung. Ausnahmen bestehen etwa für geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens sowie im Rahmen frei verfügbarer Mittel. Mehrere hundert Franken für Spielabos eines Zwölfjährigen sind deshalb nicht pauschal verbindlich oder unverbindlich: Umfang, Zustimmung und verfügbare Mittel sind zu prüfen.

Bereits bezahlt: Habe ich den Spielevertrag genehmigt?

Eine Zahlung kann unter Umständen als nachträgliche Genehmigung gewertet werden. Sie beweist dies aber nicht in jedem Fall automatisch; auch Kenntnis und Umstände der Zahlung sind wichtig. Bewahren Sie Rechnungen, Bestellinformationen und Nachrichten auf und bestreiten Sie unberechtigte Zusatzkosten begründet.

Rechnung und Betreibung: Welche nächsten Schritte helfen?

Klären Sie die Beanstandung zunächst mit dem Anbieter und bezahlen Sie den unbestrittenen Teil gesondert. Ombudscom kann unter den Verfahrensvoraussetzungen bei Telekom- und entsprechend abgerechneten Mehrwertdienststreitigkeiten vermitteln. Eine bereits laufende Betreibung wird durch eine Anfrage dort nicht automatisch gestoppt. Lassen Sie nach dem Rechtsvorschlag die nächsten Schritte und Fristen prüfen und aktivieren Sie geeignete Mehrwertdienstsperren.

JUSTIS Tipp
Zusatzkosten prüfen und weitere Käufe sperren

Verlangen Sie die Vertrags- und Bestelldaten der Zusatzdienste und bestreiten Sie strittige Positionen begründet. Aktivieren Sie geeignete Kauf- und Mehrwertdienstsperren, um weitere Kosten zu verhindern.

Gepostet am 7. Dezember 2016