Gesetzlicher Erbanteil und Pflichtteil sind nicht dasselbe. So unterscheiden Sie geschützte Anteile und Gestaltungsspielraum.
Auf einen Blick
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Nachkommen sowie Ehegatten oder eingetragene Partner haben grundsätzlich einen Pflichtteil von der Hälfte ihres gesetzlichen Anteils.
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Eltern haben seit 2023 keinen Pflichtteil.
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Ohne Verfügung gilt trotzdem die gesetzliche Erbfolge.
Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?
Ohne abweichende Verfügung von Todes wegen gilt die gesetzliche Erbfolge. Nachkommen erben nach Stämmen; fehlen sie, kommen unter anderem der elterliche und danach der grosselterliche Stamm zum Zug. Ein überlebender Ehegatte oder eingetragener Partner hat einen eigenen gesetzlichen Anteil. Dessen Höhe hängt davon ab, mit welchen Verwandten er erbt.
Ein unverheirateter Lebenspartner ist nicht allein wegen des Zusammenlebens gesetzlicher Erbe. Wer ihn begünstigen will, muss die Nachlassplanung rechtzeitig gestalten.
Pflichtteil seit 2023: Hälfte des gesetzlichen Anspruchs
Pflichtteilsgeschützt sind grundsätzlich Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Ihr Pflichtteil beträgt die Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Erbanspruchs. Das bedeutet nicht, dass jede Person die Hälfte des ganzen Vermögens erhält.
Eltern haben seit dem 1. Januar 2023 keinen Pflichtteil mehr. Sie oder ihre Nachkommen können aber weiterhin gesetzlich erben, wenn keine andere gültige Verfügung besteht. Ehepaare ohne Nachkommen können deshalb grundsätzlich den ganzen Nachlass dem überlebenden Ehegatten zuweisen; ohne Verfügung erfolgt dies nicht automatisch.
Beispiel: Ehegatte und zwei Kinder
Sind ein Ehegatte und zwei Kinder gesetzliche Erben, erhält der Ehegatte grundsätzlich die Hälfte, jedes Kind einen Viertel. Die Pflichtteile betragen einen Viertel für den Ehegatten und je einen Achtel für die Kinder. Insgesamt bleibt damit die Hälfte frei verfügbar. Massgebend ist der erbrechtliche Nachlass nach den vorgängigen Abklärungen, etwa des Güterrechts.
Auf den Pflichtteil setzen: Verfügung nötig
Sie können in einer gültigen Verfügung festhalten, dass eine bestimmte pflichtteilsgeschützte Person nur den Pflichtteil erhalten soll. Dafür ist keine Begründung wie bei einer Enterbung erforderlich. Eine genaue Zahl ist nicht zwingend, kann die Planung aber erleichtern.
Prüfen Sie Form, bestehende Erbverträge, Schenkungen und besondere Situationen wie ein laufendes Scheidungsverfahren. Eine Pflichtteilsverletzung kann Ansprüche auf Herabsetzung auslösen. Die Regeln für Todesfälle seit 2023 können auch ältere Testamente betreffen; lassen Sie diese überprüfen.
Notieren Sie Familienverhältnisse und gewünschte Begünstigungen. Lassen Sie Pflichtteile und frühere Verfügungen prüfen, bevor Sie ein Testament unterschreiben.
Gepostet am 16. Oktober 2023