Haar-Unglück beim Friseur - was tun?

Die blondgefärbten Strähnchen sind heller als abgemacht, die braune Haarfarbe hat genau DEN Rotstich, den man eben gerade nicht haben wollte oder der Haarschnitt ist nicht so wie gewünscht? Was tun, wenn die Frisur nach dem Coiffeur-Besuch «schrecklich» aussieht? Muss das so hingenommen werden?

Frisierspiegel neben Kamm, Schere, leerer Terminkarte und zwei Haarsträhnen mit unterschiedlich geradem Schnitt.

Auf einen Blick

  • Eine nachweisbare Abweichung vom vereinbarten Ergebnis kann einen Mangel darstellen; blosses Nichtgefallen genügt nicht.

  • Prüfen und beanstanden Sie das Ergebnis rasch. Später erkennbare Mängel melden Sie sofort nach Entdeckung.

  • Nachbesserung, Preisreduktion, Annahmeverweigerung und Schadenersatz haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Wer nach dem Coiffeur-Besuch unzufrieden ist, muss eine verpatzte Frisur nicht einfach so akzeptieren. Denn rechtlich gehen Kundin und Coiffeur einen Werkvertrag ein. Das heisst, dass der Coiffeur beim Frisieren nicht nur das «Tätigwerden» schuldet, sondern einen konkreten Erfolg (Werk). Dieser ist erst erfüllt, wenn der Coiffeur oder die Coiffeuse das Werk so vollendet, wie es im Vorfeld mit der Kundin oder dem Kunden abgesprochen wurde. Dass Kundin und Coiffeuse vor dem Schneiden, Färben, Frisieren etc. genau abmachen, wie denn die Frisur (Werk) am Schluss aussehen soll, ist somit sehr wichtig. Denn nur so kann die Kundin bei einer verpatzten Frisur einen Mangel, also sozusagen die Abweichung von der abgemachten Frisur, geltend machen.

Ist die Frisur nicht so wie abgemacht?

Sind Ihre gefärbten Haare zu rot oder die Frisur kürzer als abgemacht, dann weicht das Ergebnis von der Abmachung ab. Wichtig ist, dass Sie dies dem Coiffeur rasch mitteilen, möglichst bereits beim abschliessenden Blick in den Spiegel. Denn danach wird es schwierig sein, einen sogenannten «Mangel» geltend zu machen, denn genehmigte Mängel können später nicht mehr gerügt werden. Ausser beispielsweise, wenn Sie erst zu Hause im Tageslicht erkennen, dass die Haarfarbe nicht dem Abgemachten entspricht. Dann müssten Sie dies Ihrem Coiffeur sobald Sie es merken mitteilen.

Preisnachlass, Nachbesserung oder Schadenersatz?

In den meisten Fällen wird er oder sie von sich aus eine Nachbesserung vorschlagen, ansonsten können Sie sie aber auch verlangen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie eine Preisreduktion verlangen (Minderung), beispielsweise wenn der Haarschnitt in Ordnung ist, aber die Farbe der Tönung nicht der Abmachung entspricht. Ist Ihre Frisur gar unzumutbar, entspricht also komplett nicht dem, was Sie im Vorfeld abgemacht haben, kann unter den Voraussetzungen von Art. 368 OR die Annahme verweigert werden. Blosses Nichtgefallen genügt dafür nicht; stellen Sie die Zahlung nicht ungeprüft vollständig ein. Benötigen Sie für Ihre «beschädigten» Haare eine Nachbehandlung, kommen zusätzliche Kosten als Schadenersatz infrage, wenn insbesondere Schaden, Zusammenhang und Verschulden nachgewiesen beziehungsweise rechtlich erfüllt sind. Beauftragen Sie eine teure Korrektur nicht vorschnell, ohne die Ansprüche zu klären.

Kommt keine Einigung zustande, kann die zuständige Schlichtungsbehörde weiterhelfen. Zuständigkeit, Verfahrensart und mögliche Kosten sind vorab zu klären.

Wir empfehlen Ihnen deshalb das Gespräch mit Ihrem Coiffeur zu suchen und gemeinsam mit ihm eine Lösung zu finden. Oftmals hilft bereits eine Nachbesserung, um den Kunden oder die Kundin doch noch zufrieden zu stellen.

JUSTIS Tipp
Klares Briefing vorab & sofortige Rückmeldung vor Ort

Sprechen Sie Schnitt und Farbe vorab möglichst präzise ab, etwa mit Beispielfotos. Beanstanden Sie Abweichungen rasch und dokumentieren Sie sie. Klären Sie eine Nachbesserung oder Preisreduktion im Gespräch, bevor Sie eine teure Korrektur anderweitig beauftragen. Bei Streit prüfen wir Ansprüche und Deckung gemäss Ihrem Vertrag.

Gepostet am 28. April 2017