Arbeitslosengeld

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2021

Darf mein Chef mich bei der Arbeit überwachen?

Darf mein Arbeitgeber Software auf meinem Arbeitscomputer installieren, die mich überwacht, ohne, dass ich davon weiss?

Antwort:

Gemäss Bundesgerichtsentscheid von 2013 ist eine solche Überwachung unverhältnismässig und ein Arbeitgeber darf nicht im Geheimen ein Überwachungs-Programm am Arbeitscomputer des Arbeitnehmers installieren. Im Urteil von damals steht: Selbst wenn sich wegen dieser „illegalen“ Überwachung herausstelle, dass der überwachte Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Computer mehrheitlich für private Zwecke nutze, so sei das so erlangte Beweismittel nicht „verwertbar“, um dem Arbeitnehmer zu kündigen. Zwar sei der Kampf gegen Missbrauch und die Kontrolle ein legitimes Interesse des Arbeitgebers. Dieses Ziel könne jedoch auch mit weniger eingreifenden Mitteln, wie etwa durch das Sperren gewisser Webseiten oder durch das Analysieren der Internet- und E-Mail-Nutzung des Mitarbeiters, erreicht werden.

Gepostet am 29. September 2016