Wer bezahlt, wenn Kinder etwas kaputt machen?

Ob beim Spielen, Toben oder durch Ungeschicklichkeit – Kinder verursachen schnell Schäden. Doch wer haftet, wenn etwas zu Bruch geht? Und was gilt rechtlich in der Schweiz?

Zerbrochene Keramikvase neben Ball, Bauklötzen, neutralen Münzen und einem leeren Beleg.

Auf einen Blick

  • Ob ein Kind haftet, hängt von seiner Urteilsfähigkeit und vom konkreten Schaden ab. Es gibt keine feste Altersgrenze.

  • Eltern haften nicht automatisch; entscheidend ist unter anderem die erforderliche Aufsicht.

  • Ob die Privathaftpflicht zahlt, richtet sich nach Police und AVB. Den Schaden rasch melden und keine Forderung vorschnell anerkennen.

Kind verursacht einen Schaden: Wann haftet es selbst?

Ein urteilsfähiges Kind kann für einen widerrechtlich und schuldhaft verursachten Schaden haften. Urteilsfähigkeit bedeutet, die Bedeutung und Folgen des konkreten Handelns erkennen und danach handeln zu können. Es gibt dafür keine feste Altersgrenze von neun Jahren. Alter, Entwicklung und die konkrete Handlung sind entscheidend.

Wann haften Eltern für Schäden ihrer Kinder?

Eltern haften nicht allein deshalb, weil ihr Kind etwas beschädigt. Bei der Haftung als Familienhaupt nach Art. 333 ZGB geht es insbesondere um die gebotene Aufsicht. Wer nachweist, dass die nach den Umständen nötige Sorgfalt eingehalten wurde, kann sich von dieser Haftung befreien.

Welche Aufsicht nötig ist, hängt etwa von Alter, Fähigkeiten, Tätigkeit und erkennbaren Gefahren ab. Kleinkinder brauchen eine andere Begleitung als Jugendliche. Auch bei urteilsunfähigen Personen kann ausnahmsweise eine Billigkeitshaftung nach Art. 54 OR in Betracht kommen.

Zahlt die Privathaftpflichtversicherung?

Das richtet sich nach Police und AVB. Prüfen Sie, ob das Kind mitversichert ist und ob Schäden urteilsunfähiger Kinder auch ohne gesetzliche Haftung gedeckt sind. Eine Zahlung ist weder bei jedem Missgeschick garantiert noch immer eine freiwillige Kulanzleistung. Vorsätzliche Schäden und grobe Fahrlässigkeit sind gesondert zu beurteilen.

Was tun nach einem Schaden?

Dokumentieren Sie den Hergang, sichern Sie Fotos und melden Sie den Schaden rasch der Versicherung. Anerkennen Sie keine Forderung vorschnell. Wenn eine Haftung besteht, das Kind aber nicht zahlen kann, entsteht dadurch nicht automatisch eine Zahlungspflicht der Eltern.

JUSTIS Tipp
Schaden melden, Haftung prüfen

Beschreiben Sie den Schadenhergang möglichst genau und melden Sie ihn Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Prüfen Sie Familiendeckung und Leistungen für urteilsunfähige Kinder. Bei einer strittigen Forderung klären wir mit Ihnen Haftung und das weitere Vorgehen.

Gepostet am 29. September 2016